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00:00 Uhr | 07.06.2010

Arbeitsuchendmeldung für auslernende Azubi empfohlen

Arbeitnehmer müssen sich unverzüglich arbeitsuchend melden, wenn sie von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kenntnis erlangen und Arbeitslosengeld I beantragen wollen. „Das empfehle ich auch Azubis, die der Ausbildungsbetrieb nicht übernimmt.“, so Ingrid Meineck-Schmiedl, Vorsitzende der Geschäftsführung der Altenburger Arbeitsagentur.

Diese Meldung ist telefonisch über die bundesweite Servicenummer 01801/555111* der Bundesagentur für Arbeit möglich. „Mit der frühzeitigen Meldung wollen wir gezielt die verbleibende Zeit der Ausbildung nutzen, um nach einem Arbeitsplatz zu suchen.“, erläutert die Agenturchefin den Grund.

Zwar bestehe keine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung für betrieblich Ausgebildete, aber es mache Sinn, alles und das so frühzeitig wie möglich zu tun, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Mitunter ist noch nicht absehbar, ob die Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb tatsächlich erfolgt. Auch in diesen Fällen empfiehlt die Arbeitsagentur frühzeitig den Kontakt aufzunehmen. Wer seinen Berufsstart gut planen möchte, fängt am besten rechtzeitig damit an und meldet sich bei der Arbeitsagentur. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besprechen mit den Arbeitsuchenden konkrete Stellenangebote und Bewerbungsaktivitäten. Das verbessert die Beschäftigungschancen und erleichtert den Berufseinstieg.

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