Altenburg, 14.03.2026 08:40 Uhr

Regionales

10:51 Uhr | 04.12.2023

Landkreis schreibt Flüchtlingsberatung aus

Altenburg. Der Landkreis Altenburger Land plant, die Beratung und  Betreuung für anerkannte Flüchtlinge zu unterstützen. Beabsichtigt ist,  die Landesfördermittel für das Jahr 2024 aus der  „Sozialberatungsrichtlinie“ an freie Träger oder Vereine weiterzuleiten.  Noch bis zum 20. Dezember 2023 können geeignete Projekte eingereicht  werden. 

Förderfähig sind Ausgaben für Fachpersonal (inklusive  Schulungsausgaben) sowie Sach- und Verwaltungsausgaben zur  sozialen Betreuung und Beratung von anerkannten Flüchtlingen. Dazu  zählen unter anderem anfallende Ausgaben für Dolmetscherleistungen  oder Honorare. Nicht zuwendungsfähig sind Investitionen.  

Der Projektzeitraum läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024.  Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Kosten. Dem Altenburger Land  stehen dafür etwa 400.000 Euro zur Verfügung. Der Eigenanteil des  Landkreises an der Förderung beträgt 20 Prozent.  

Ziel des Projektes ist die Bereitstellung einer qualifizierten  migrationsspezifischen sozialen Beratung und Betreuung für anerkannte  Flüchtlinge im gesamten Landkreis mit den räumlichen Schwerpunkten  Altenburg und Schmölln. Alle Unterlagen und weitere Informationen  können per E-Mail beim Integrationsmanager des Landkreises abgerufen  werden. Der detaillierte Projektaufruf ist auf der Website unter  www.altenburgerland.de/de/anerkanntenberatung zu finden.

 

Kontakt 

Landratsamt Altenburger Land 

Integrationsmanager 

Andreas Strahlendorf 

Tel.: 03447 586-742 

E-Mail: asyl@altenburgerland.de 

 

Projektaufruf unter: 

www.altenburgerland.de/de/anerkanntenberatung 

 

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