13:51 Uhr | 12.03.2021
Fragen und Antworten zum kostenlosen Antigen-Schnelltest-Angebot des Landkreises Altenburger Land
Wer kann sich testen lassen?
Alle Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 7. Lebensjahr des Landkreises Altenburger Land können sich testen lassen. Kinder unter 18 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Achtung: Personen mit Symptomen wie akuten Husten, Fieber oder akuten Geruchs- und/oder Geschmacksverlust etc. werden nicht getestet. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Verdacht auf eine Corona-Infektion soll der Hausarzt kontaktiert werden. Auch eine Freitestung zur Verkürzung der Quarantäne ist vor Ort nicht möglich!
In welchen Fällen darf ich mich nicht testen lassen?
Wenn Sie bereits Symptome einer COVID-19 Erkrankung aufweisen (akuter trockener Husten, Fieber, akuter Geruchs- und/oder Geschmacksverlust), bitten wir Sie, nicht zur Testung zu erscheinen und stattdessen Ihren Hausarzt zu kontaktieren. Auch eine Freitestung zur Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich!
Ist ein Test bei Personen ohne jedes Krankheitszeichen sinnvoll?
Grundsätzlich ja, denn die kostenlose Durchführung von Antigen-Schnelltests bieten im Landkreis Altenburger Land, in dem aktuell ein hohes Infektionsgeschehen vorliegt, die Möglichkeit, vermehrt zu testen und somit schneller, frühzeitig Infektionen zu erkennen. Sie ergänzen die bestehenden Corona-Maßnahmen. Ein Ersatz für das Tragen qualifizierter Masken oder die Abstandsregeln kann der Test aber nicht sein.
Können Kinder und Jugendliche getestet werden?
Kinder dürfen erst ab 7 Jahren aufwärts getestet werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zum Test erscheinen.
Wo kann ich mich testen lassen?
Ab dem 15. März 2021 ist in der Lindenaustraße 31, Hinterhaus (ehemalige Turnhalle), ein Testzentrum in der Zeit von 14 bis 17 Uhr (montags) sowie 13 bis 17 Uhr (dienstags bis freitags) eingerichtet. Ein weiteres Testzentrum wird derzeit unter Einbindung weiterer Akteure schnellstmöglich eröffnet, um die Testkapazitäten zu erweitern.
Ist eine Anmeldung notwendig?
Ja, eine Anmeldung ist ein Tag vor dem beabsichtigten Schnelltest unter der Schnelltest-Hotline (03447 586-444) in der Zeit von 8 Uhr bis 11 Uhr telefonisch möglich.
Sind die Schnelltest mit Kosten verbunden?
Nein, die Schnelltests werden allen Einwohnerinnen und Einwohnern gemäß der Corona-Testverordnung vom 8. März 2021 kostenfrei vom Landkreis Altenburger Land zur Verfügung gestellt.
Welche Dokumente muss ich mitbringen?
Erscheinen Sie bitte mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder einem anderen Meldenachweis. Ohne einen amtlichen Identitätsnachweis/ Meldenachweis werden Sie nicht zum Test zugelassen.
Was muss vor der Schnelltestung beachtet werden?
Sie sollten bitte ca. 30 Minuten vorher weder Zähne putzen, noch Kaugummi kauen, noch rauchen oder Bonbons lutschen.
Wie funktioniert der Schnelltest?
Die Probe wird Ihnen mittels Rachen- und Nasenabstrich entnommen. Anschließend wird der Tupfer in ein Röhrchen mit einer Pufferlösung gegeben, sodass die Viruspartikel ausgewaschen werden. Anhand eines Teststreifens wird nun das Ergebnis ermittelt. Zeigt sich eine Linie auf dem Streifen, fällt der Test negativ aus, zeigen sich zwei Linien, wird er als positives Ergebnis ausgewertet.
Was passiert, wenn das Testergebnis positiv ist?
Im Falle eines positiven Testergebnisses wird noch vor Ort ein Testtermin für einen PCR-Test am Folgetag durchgeführt. Der Betroffene hat sich sofort häuslich abzusondern und wird über das Ergebnis des PCR-Tests durch das Gesundheitsamt informiert („Absonderung" im Sinne des § 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und § 9c der 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO).
Was passiert, wenn das Testergebnis negativ ist?
Ein negativer Schnelltest senkt für kurze Zeit das Risiko, dass man ohne Corona-Symptome unwissentlich andere infiziert. Eine 100%-ige Sicherheit bietet er nicht. Auch wer negativ getestet wird, muss sich weiterhin an die geltenden Hygieneregeln halten. Der Schnelltest ist eine Momentaufnahme. Das Ergebnis hat keine Aussagekraft für die Zukunft, auch nicht für wenige Tage.
Was passiert, wenn das Testergebnis ungültig ist?
In seltenen Fällen kann es zu einem ungültigen Ergebnis kommen. Sollte Ihr Test nicht auswertbar bzw. ungültig sein, wird ein weiterer Schnelltest durchgeführt.
Wie sicher ist der Schnelltest?
Der von uns verwendete Test ist beim BfArM zugelassen. Laut Hersteller weist der Antigen-Test eine klinische Sensitivität von 96,52% und eine klinische Spezifität von 99,52% auf. Die Sensitivität zeigt an, ob alle Kranken auch als Kranke erkannt werden. Die Spezifität gibt an, ob alle gesunden, getesteten Menschen auch als Gesunde erkannt werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Antigen-Konzentration im Verlauf der Erkrankung schwanken kann und unter die Nachweisgrenze des Antigen-Tests fallen kann. Eine mögliche Infektion kann aufgrund negativer Testergebnisse daher nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Schnelltests haben nicht die hohe Genauigkeit der PCR-Tests.
Wann erhalte ich das Testergebnis?
Nach einer Testung erhalten Sie Ihr Ergebnis nach ca. 15 Minuten vor Ort.
Wie lange dauert der Testvorgang insgesamt?
Der Test selbst dauert nur ca. 2 Minuten. Das Ergebnis erhalten Sie nach ca. 15 Minuten. Bitte rechnen Sie auch mit einer Wartezeit vorab.
Muss mit Wartezeiten gerechnet werden?
Rechnen Sie bitte mit Wartezeiten. Gegebenenfalls müssen Sie unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln vor dem Gelände der Einrichtung warten. Wir empfehlen während der Wartezeit sich in der Umgebung der Lindenaustraße 31 aufzuhalten. Achten Sie daher bitte auf angemessene Kleidung und nehmen Sie ggf. einen Regenschirm mit.
Ist ein Antigen-Schnelltest das gleiche wie ein Antikörper-Schnelltest?
Nein. Anders als die Antigen-Tests, die aussagen, ob man zum Zeitpunkt des Tests gerade infiziert ist, informieren Antikörper-Tests darüber, ob man seit Beginn der Pandemie bereits eine Infektion durchgemacht hat und möglicherweise immun ist.
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