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Regionales

14:50 Uhr | 17.07.2020

Quarantänepflicht nach dem Urlaub?

Freistaat Thüringen schreibt Verhalten für Reiserückkehrer vor/ Robert Koch-Institut listet betroffene Länder

 

Altenburg. Ferienzeit ist auch in diesem Sommer Reisezeit. Nach dem Lockdown und den Grenzschließungen im Frühjahr, sind nun vor dem Hintergrund gesunkener COVID-19-Fallzahlen Reisen auch ins Ausland wieder möglich. Jedoch gelten gerade für Rückkehrer aus Risikogebieten, egal ob Urlauber oder Dienstreisender, besondere Verhaltensregeln. Im Freistaat Thüringen gehört eine 14-tägige Quarantäne dazu sowie das Melden beim Gesundheitsamt. 

 

Geregelt ist das Verhalten in der „Vierte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“, die unter anderem auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht ist. Paragraf eins der Rechtsvorschrift ordnet an, dass wer aus einem im Ausland liegenden Risikogebiet nach Thüringen einreist, „sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben“ hat. 

Vorgeschrieben ist, in der häuslichen Quarantäne dann für einen Zeitraum von 14 Tagen zu bleiben. Währenddessen ist es nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Ausgenommen davon sind behandelnde Ärzte, medizinisches Personal sowie Seelsorger und Urkundspersonen. 

Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind darüber hinaus laut „Vierter Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“ verpflichtet, unverzüglich die zuständige Behörde, im Altenburger Land ist es das Gesundheitsamt des Landkreises, zu kontaktieren und auf die Quarantänepflicht hinzuweisen (Telefon: Hotline: 03447-586-888 oder Sekretariat: 03447-586-821). 

Ferner sind Betroffene verpflichtet, beim Auftreten von COVID-19-Symptomen das Gesundheitsamt darüber sofort zu informieren. Für die Zeit der Absonderung, sprich der Quarantäne, unterliegen die Rückkehrer der Beobachtung durch die zuständige Behörde. Das gilt für alle, die bis zu zwei Wochen vor der Ankunft in Thüringen in einem als Risikogebiet gelten den Land waren. Unerheblich ist dabei, ob der Reisende zuvor in einem anderen Bundesland war, wo gegebenenfalls abweichende Regeln gelten.

Welche Länder als Risikogebiete eingestuft sind, ist auf der Homepage des Robert Koch-Institutes veröffentlicht. Unter den dort genannten 125 Länder sind auch beliebte Reisezeile wie die Türkei, Ägypten und Marokko. Aufgelistet sind ebenso Luxemburg, Serbien, der Kosovso, Albanien und die Ukraine. Auch die USA, die Russische Föderation, Israel, Brasilien und die Dominikanische Republik zählen laut Robert Koch-Institut zu den Risikogebieten, für die die Regelungen der Thüringer Verordnung bindend sind.

 

Hier finden Sie die komplette Liste der Länder, die dies betrifft!

 

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