17:16 Uhr | 18.05.2020
Mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ haben Bundestag und Bundesrat unter anderem die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. „Das heißt: Keine Impfpflicht“, so Volkmar Vogel, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat, „dafür aber genaue Reihentests, um lokale Infektionsherde in ihrem Ausmaß zu erkennen und zielgerichtet unterbrechen zu können.“
Nur mit umfassenden Tests lassen sich die sogenannten ‚Hotspots‘, etwa in Wohnheimen, Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Werkshallen, frühzeitig lokalisieren. Dadurch können Maßnahmen zur Eindämmung zielgerichtet und ortsscharf zur Eindämmung getroffen. Volkmar Vogel sagt: „Klar ist: Je mehr getestet wird, umso genauer kann man die Infektionsherde lokalisieren. Infektionsketten können schnell unterbrochen werden. Damit verhindern wir zukünftig landes- oder bundesweite Einschränkungen. Mit intensivem Testen, wie es derzeit auch im Landkreis Greiz geschieht, stellen wir sicher, dass wir die Infektionsherde im Griff haben und ansonsten trotz Corona Schritt für Schritt zum normalen Leben auf dem Land und in der Stadt zurückkommen können.“
Hintergrund:
Das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde am Donnerstag, den 14.Mai, vom Bundestag beschlossen und am Freitag, 15. Mai, vom Bundesrat bestätigt. Die darin enthaltenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes treten durch Fristverkürzung nach Verkündung in Kraft. Damit ist frühestens Ende dieser Woche, spätestens jedoch nächste Woche zu rechnen.
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