00:00 Uhr | 28.02.2011
Im laufenden Verfahren wurde Oberbürgermeister Michael Wolf am 13. September 2010 von den Stadträten beauftragt, Sanierungsgutachten für die historischen Gebäude Klostergasse 5 und Bei der Brüderkirche 9 erstellen zu lassen sowie anhand einer detaillierten Baukostenplanung die Frage zu klären, warum für das Vorhaben keinerlei Fördermittel beantragt werden sollen. Bis heute liegen dem Stadtrat die Aussagen und Sanierungsgutachten in Schriftform nicht vor!
Auf Grund offener Fragen, Widersprüchen und Zweifel an den Berechnungen der SWG beantragten die Stadträte am 7. Dezember 2010 die Vorstellung der Sanierungsgutachten für die beiden Gebäude durch die von der SWG beauftragten Gutachter Dr.-Ing. Salamon, Freier Architekt sowie Planungsbüro ibb im Bauausschuss!
Seither werden die Ausschussmitglieder förmlich hingehalten; werden von OB und SWG-Geschäftsführer mündlich mit bereits bekannten Zahlen abgefunden; wird aus formalen Gründen „SWG als privater Bauherr“ die Anhörung der Gutachter verhindert. WARUM?
Das Stadtforum veröffentlicht nunmehr seine eigene Wirtschaftlichkeits-berechnung - auch im Rahmen der öffentlichen Auslegung im August 2010 der Stadtverwaltung übergeben - die nachweist, dass die Sanierung beider Gebäude mit Integration in das Bauvorhaben der SWG deutlich kostengünstiger ist als ein Abriss und Neubau an dieser Stelle. Die berechneten Kosten basieren auf Erfahrungswerten der Stadtsanierung und dem guten baulichen Zustand der Gebäude.
Kosten für Abriss und Neubau bei gleicher Kubatur * | Sanierungskosten | ||
Bei der Brüderkirche 9 |
|
598.000 EUR | |
Klostergasse 5 |
1.715.000 EUR | 1.275.000 EUR |
* Unberücksichtigt bleiben die Kosten für Archäologie bei Abriss und Neubau
Abriss und Neubau sind nicht förderfähig!
Fördermittel zum Ausgleich der Unrentierlichkeit der Sanierung | Eigenanteil der Stadt | |
Bei der Brüderkirche 9 |
140.000 EUR ** | 28.000 EUR |
Klostergasse 5 | 206.000 EUR | 41.000 EUR |
Diese relativ geringen Fördermittel stehen in keinem Verhältnis zu den aktuell geförderten Vorhaben wie beispielsweise Theaterplatz 6 und Teichvorstadt 4.
Fragen:
Als Fazit bleibt: Warum sollen stadtgeschichtlich, bauhistorisch sowie stadtbildprägend bedeutende Gebäude abgerissen werden, die nach baufachlicher Bewertung wirtschaftlich sanierbar sind, deren zumutbarer Erhalt zweifelsfrei gegeben ist, und deren Abbruch und Neubau erhebliche Mehrkosten verursachen?
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