Altenburg, 07.05.2026 21:22 Uhr

Regionales

00:00 Uhr | 28.02.2011

Bewusste Täuschung?

Im laufenden Verfahren wurde Oberbürgermeister Michael Wolf am 13. September 2010 von den Stadträten beauftragt, Sanierungsgutachten für die historischen Gebäude Klostergasse 5 und Bei der Brüderkirche 9 erstellen zu lassen sowie anhand einer detaillierten Baukostenplanung die Frage zu klären, warum für das Vorhaben keinerlei Fördermittel beantragt werden sollen. Bis heute liegen dem Stadtrat die Aussagen und Sanierungsgutachten in Schriftform nicht vor!
Auf Grund offener Fragen, Widersprüchen und Zweifel an den Berechnungen der SWG beantragten die Stadträte am 7. Dezember 2010 die Vorstellung der Sanierungsgutachten für die beiden Gebäude durch die von der SWG beauftragten Gutachter Dr.-Ing. Salamon, Freier Architekt sowie Planungsbüro ibb im Bauausschuss!
Seither werden die Ausschussmitglieder förmlich hingehalten; werden von OB und SWG-Geschäftsführer mündlich mit bereits bekannten Zahlen abgefunden; wird aus formalen Gründen „SWG als privater Bauherr“ die Anhörung der Gutachter verhindert. WARUM?
Das Stadtforum veröffentlicht nunmehr seine eigene Wirtschaftlichkeits-berechnung - auch im Rahmen der öffentlichen Auslegung im August 2010 der Stadtverwaltung übergeben - die nachweist, dass die Sanierung beider Gebäude mit Integration in das Bauvorhaben der SWG deutlich kostengünstiger ist als ein Abriss und Neubau an dieser Stelle. Die berechneten Kosten basieren auf Erfahrungswerten der Stadtsanierung und dem guten baulichen Zustand der Gebäude.

 


Kosten für Abriss und Neubau bei gleicher Kubatur * Sanierungskosten
Bei der Brüderkirche 9
647.000 EUR (mit Erhalt der Fassade)
598.000 EUR

Klostergasse 5
1.715.000 EUR 1.275.000 EUR


* Unberücksichtigt bleiben die Kosten für Archäologie bei Abriss und Neubau
Abriss und Neubau sind nicht förderfähig!

Fördermittel zum Ausgleich der Unrentierlichkeit der Sanierung Eigenanteil der Stadt

Bei der Brüderkirche 9

140.000 EUR ** 28.000 EUR
Klostergasse 5 206.000 EUR 41.000 EUR

** Zur detaillierten Berechnung, siehe www.stadtforum-altenburg.de

Diese relativ geringen Fördermittel stehen in keinem Verhältnis zu den aktuell geförderten Vorhaben wie beispielsweise Theaterplatz 6 und Teichvorstadt 4.
Fragen:

  • Wie wird der Oberbürgermeister mit dem Beschluss zur Anhörung der Gutachter weiter verfahren? Wird abermals ein Beschluss nicht umgesetzt und werden die Stadträte im Unklaren gelassen?
  • Werden die Stadträte ohne die gutachterlichen Stellungsnahmen zur Sanierungswürdigkeit der umstrittenen Gebäude den weiterführenden Beschlussvorlagen des OB zustimmen?

Als Fazit bleibt: Warum sollen stadtgeschichtlich, bauhistorisch sowie stadtbildprägend bedeutende Gebäude abgerissen werden, die nach baufachlicher Bewertung wirtschaftlich sanierbar sind, deren zumutbarer Erhalt zweifelsfrei gegeben ist, und deren Abbruch und Neubau erhebliche Mehrkosten verursachen?

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