Altenburg, 21.03.2026 10:40 Uhr

Regionales

15:04 Uhr | 01.12.2023

Erschreckende Bilanz beim Jugendschutz

Altenburger Land - In den zurückliegenden Tagen führte das Landratsamt  Altenburger Land in enger Zusammenarbeit mit der  Polizeiinspektion Altenburger Land, einem Teil der Ordnungsämter  des Landkreises und natürlich mit jugendlichen Testkäufern in  unterschiedlichen Verkaufsstellen des Altenburger Landes  Testkäufe durch. Mit den Jugendschutzkontrollen sollte erneut  überprüft werden, wie die gesetzlichen Bestimmungen in den  verschiedenen Geschäften eingehalten werden. Kontrolliert wurde  in 70 Verkaufseinrichtungen, darunter auch Tankstellen. 

 

In 28 Einrichtungen kam es zu insgesamt 33 Verstößen. Den  jugendlichen Testkäufern im Alter von 14 bis 16 Jahren wurden Alkohol oder Tabakerzeugnisse einfach verkauft. Das heißt: In 40 Prozent der  aufgesuchten Einrichtungen verstieß das Verkaufspersonal gegen das  Jugendschutzgesetz. Die Abgabe von alkoholischen Getränken wie zum  Beispiel Bier, Wein, Schaumwein und Bier-Mischungen ist an Kinder und  Jugendliche unter 16 Jahren nicht erlaubt. Ebenso dürfen Spirituosen  erst an volljährige Personen verkauft werden. Nicht gestattet ist auch die  Abgabe von Tabakwaren, nikotinhaltigen Erzeugnissen, E-Zigaretten, E Shishas (auch nikotinfrei) an Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind.  Wer ihnen Tabakwaren aushändigt oder den Heranwachsenden das  Rauchen in der Öffentlichkeit erlaubt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

 

Als Unterstützung der Alterskontrolle bei jungen Menschen sind die  meisten Geschäfte an den Kassen mit einem elektronischen System  ausgestattet. Bei jugendschutzrelevanten Produkten leuchtet eine  Anzeige auf und zeigt sogar das entsprechende Geburtsdatum an, das  dann auf dem Ausweis überprüft werden soll. Auffallend war, dass der  Vorgang zu Beginn bei einigen Verkäufern ordnungsgemäß verlief und  die Jugendlichen den Ausweis vorlegen mussten. Allerdings errechnete  das Verkaufspersonal oftmals das Alter falsch und gab die Alkohol- oder  Tabakwaren schließlich heraus. „Beim anschließenden persönlichen  Auswertungsgespräch mit dem Verkaufspersonal durch die Mitarbeiter  des Landratsamtes stellte sich oft heraus, dass nicht sorgsam genug  geschaut wurde. Hier wurde deshalb nochmals eindringlich gefordert,  sich für die Ausweiskontrolle die nötige Zeit zu nehmen. Stellenweise  erfolgte nicht einmal eine Alterskontrolle durch das Vorzeigen des  Ausweises, das sehr erschreckend war“, resümiert Marion Fischer,  Leiterin des Fachdienstes Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung.  

 

Die Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wurden aufgenommen, die  betreffenden Personen belehrt und auch die jeweiligen Filialleiter  informiert und gebeten, die Mitarbeiter weiter zu sensibilisieren. In den  Fällen, in denen die jungen Menschen die jugendgefährdende Ware  erhalten haben, werden nun entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeigen gegen die Verkäufer bei der Zentralen Bußgeldstelle des  Landratsamtes gestellt. Verstöße gegen den Jugendschutz werden mit  einem Bußgeld geahndet. Dieses kann bei Erstverstoß durch das  Verkaufspersonal bis zu 300 Euro betragen. Bei Verstößen durch  Gewerbetreibende liegen die Strafen weit höher. Bei wiederholten  Verstößen fällt das Bußgeld höher aus. Das Gesetz sieht Strafen von bis  zu 50.000 Euro vor. „Kinder und Jugendliche unterliegen einem  besonderen Schutz. Die Entwicklung des Körpers und speziell des  Gehirns, dass bis ungefähr zum 18. Lebensjahr heranreift, kann durch  Alkohol und Nikotin beeinträchtigt werden. 

 

Negative Auswirkungen für das spätere Leben, zum Beispiel  Beeinträchtigung des Wachstums, der Denkleistungen, der Zeugungs fähigkeit, Leber- und Lungenschäden können folgen. Darüber hinaus ist  das Einstiegsrisiko für den Konsum illegaler Drogen stark erhöht“, erklärt  Marion Fischer weiter. 

 

weitere Meldungen aus dieser Rubrik

19.03.2026

Nachrichten aus Altenburg und Umgebung

Unsere Meldungen aus dem Altenburger Land Den Auftakt macht das große Bundeswehr-Gelöbnis auf dem Altenburger Hauptmarkt,... [mehr]

12.03.2026

Aktuelles aus dem März-Stadtrat

Pro Altenburg hakt im Stadtrat nach Das neue Verwaltungslogo der Stadt sorgt in Altenburg weiterhin für reichlich Diskussionsstoff.... [mehr]

13.03.2026

VHS: Wie funktioniert Diplomatie?

Altenburg. Ob russischer Angriffskrieg auf die Ukraine, Krieg in Israel und Gaza oder zunehmende Unberechenbarkeit der USA unter... [mehr]

17.03.2026

Darmkrebs: Früh erkannt, zu 90 Prozent heilbar

Altenburg. Jedes Jahr erhalten in Deutschland fast 61.000 Menschen die Diagnose Darmkrebs – damit ist es hierzulande die zweithäufigste... [mehr]

15.03.2026

Gott ImPuls am 15. März 2026

Gottesdienst für das Altenburger Land mit Sarah-Ann Orymek, Franziska und Reinhard Haucke   [mehr]

13.03.2026

Ärztemangel im Altenburger Land?

Herausforderungen der medizinischen Versorgung im Altenburger Land   Die medizinische Versorgungslage im Altenburger Land... [mehr]

12.03.2026

Theatertipps für Altenburg zum Wochenende

Tanz trifft Musikgeschichte Das Thüringer Staatsballett widmet sich in seiner Produktion „Rachmaninov – Zwischen den Welten“, die... [mehr]

19.03.2026

Die anhaltende Vermögenskluft: Warum der Osten anders spart

Ursachenforschung im Altenburger Land   Die Wirtschaftsvereinigung Altenburger Land (WAMM e.V.) widmete sich in ihrer... [mehr]

11.03.2026

Das große Filmquiz

Drei Männer, eine Leidenschaft, tausende Fragen. Manuel Kressin, Mike Langer und Torsten Brandt fordern sich im Filmquiz live aus dem... [mehr]

AGB TV - Livestream
Neu in der Mediathek

Panorama Altenburg

20. März 2026

Sendung vom 20.03.2026

45 Minuten Thüringen

45 Minuten Thüringen

Sendung vom 19.03.2026

Thüringen.TV

Thüringen.TV

Sendung vom 19.03.2026