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15:04 Uhr | 01.12.2023

Erschreckende Bilanz beim Jugendschutz

Altenburger Land - In den zurückliegenden Tagen führte das Landratsamt  Altenburger Land in enger Zusammenarbeit mit der  Polizeiinspektion Altenburger Land, einem Teil der Ordnungsämter  des Landkreises und natürlich mit jugendlichen Testkäufern in  unterschiedlichen Verkaufsstellen des Altenburger Landes  Testkäufe durch. Mit den Jugendschutzkontrollen sollte erneut  überprüft werden, wie die gesetzlichen Bestimmungen in den  verschiedenen Geschäften eingehalten werden. Kontrolliert wurde  in 70 Verkaufseinrichtungen, darunter auch Tankstellen. 

 

In 28 Einrichtungen kam es zu insgesamt 33 Verstößen. Den  jugendlichen Testkäufern im Alter von 14 bis 16 Jahren wurden Alkohol oder Tabakerzeugnisse einfach verkauft. Das heißt: In 40 Prozent der  aufgesuchten Einrichtungen verstieß das Verkaufspersonal gegen das  Jugendschutzgesetz. Die Abgabe von alkoholischen Getränken wie zum  Beispiel Bier, Wein, Schaumwein und Bier-Mischungen ist an Kinder und  Jugendliche unter 16 Jahren nicht erlaubt. Ebenso dürfen Spirituosen  erst an volljährige Personen verkauft werden. Nicht gestattet ist auch die  Abgabe von Tabakwaren, nikotinhaltigen Erzeugnissen, E-Zigaretten, E Shishas (auch nikotinfrei) an Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind.  Wer ihnen Tabakwaren aushändigt oder den Heranwachsenden das  Rauchen in der Öffentlichkeit erlaubt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

 

Als Unterstützung der Alterskontrolle bei jungen Menschen sind die  meisten Geschäfte an den Kassen mit einem elektronischen System  ausgestattet. Bei jugendschutzrelevanten Produkten leuchtet eine  Anzeige auf und zeigt sogar das entsprechende Geburtsdatum an, das  dann auf dem Ausweis überprüft werden soll. Auffallend war, dass der  Vorgang zu Beginn bei einigen Verkäufern ordnungsgemäß verlief und  die Jugendlichen den Ausweis vorlegen mussten. Allerdings errechnete  das Verkaufspersonal oftmals das Alter falsch und gab die Alkohol- oder  Tabakwaren schließlich heraus. „Beim anschließenden persönlichen  Auswertungsgespräch mit dem Verkaufspersonal durch die Mitarbeiter  des Landratsamtes stellte sich oft heraus, dass nicht sorgsam genug  geschaut wurde. Hier wurde deshalb nochmals eindringlich gefordert,  sich für die Ausweiskontrolle die nötige Zeit zu nehmen. Stellenweise  erfolgte nicht einmal eine Alterskontrolle durch das Vorzeigen des  Ausweises, das sehr erschreckend war“, resümiert Marion Fischer,  Leiterin des Fachdienstes Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung.  

 

Die Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wurden aufgenommen, die  betreffenden Personen belehrt und auch die jeweiligen Filialleiter  informiert und gebeten, die Mitarbeiter weiter zu sensibilisieren. In den  Fällen, in denen die jungen Menschen die jugendgefährdende Ware  erhalten haben, werden nun entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeigen gegen die Verkäufer bei der Zentralen Bußgeldstelle des  Landratsamtes gestellt. Verstöße gegen den Jugendschutz werden mit  einem Bußgeld geahndet. Dieses kann bei Erstverstoß durch das  Verkaufspersonal bis zu 300 Euro betragen. Bei Verstößen durch  Gewerbetreibende liegen die Strafen weit höher. Bei wiederholten  Verstößen fällt das Bußgeld höher aus. Das Gesetz sieht Strafen von bis  zu 50.000 Euro vor. „Kinder und Jugendliche unterliegen einem  besonderen Schutz. Die Entwicklung des Körpers und speziell des  Gehirns, dass bis ungefähr zum 18. Lebensjahr heranreift, kann durch  Alkohol und Nikotin beeinträchtigt werden. 

 

Negative Auswirkungen für das spätere Leben, zum Beispiel  Beeinträchtigung des Wachstums, der Denkleistungen, der Zeugungs fähigkeit, Leber- und Lungenschäden können folgen. Darüber hinaus ist  das Einstiegsrisiko für den Konsum illegaler Drogen stark erhöht“, erklärt  Marion Fischer weiter. 

 

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