Altenburg, 03.08.2025 08:27 Uhr

Regionales

17:01 Uhr | 04.01.2017

Baumbestattungen möglich

Mit dem Jahreswechsel sind Regelungen in Kraft getreten, die neue Bestattungsformen auf dem Altenburger Friedhof erlauben. Die Verwaltung folgt mit diesen Angeboten dem allgemeinen Trend zu alternativen und pflegearmen Bestattungen. So können ab diesem Monat Baumbestattungen in Form einer Urnengemeinschaftsanlage durchgeführt werden. Zudem sind ab Januar 2017 Bestattungen in Form von Rasen-Urnenreihengräbern sowie auf einer anonymen Grabstätte für Fehlgeborene und Leibesfrüchte, auch als „Sternenfeld“ bekannt, möglich. Mit den Neuerungen werden entsprechende Stadtratsbeschlüsse aus dem Vorjahr umgesetzt.

Was ist unter einer „Baumbestattung“ zu verstehen?
Im historischen Teil des Altenburger Friedhofs steht in der Abteilung 6 Feld 2 dafür eine zusammenhängende Fläche mit neun belegbaren Bäumen zur Verfügung (fünf Bergahorn, drei Eschen und eine Winterlinde). Das Areal wurde ausgewählt, weil es den Bedürfnissen einer naturnahen Bestattung entspricht. Die Bäume erhalten Nummern. Beginnend an der Südseite Richtung Abteilung 6/1 werden die Urnen im Uhrzeigersinn im Kreis um die Bäume herum beigesetzt. Die Größe der Kreise hängt von der jeweiligen Baumart und der bestehenden Durchwurzelung des Erdreiches ab, welche den Mindestabstand vom Stamm vorgibt.
Nach vollständiger Belegung werden die Bereiche, in welchen die Urnen beigesetzt worden sind, mit bodendeckenden, immergrünen Stauden überpflanzt und gepflegt.
Um den naturnahen Charakter der Flächen zu bewahren, sollen sie nicht begangen werden. Am Weg zwischen den Abteilungen 6/1 und 6/2 wird eine zentrale Ablage- und Gedenkfläche eingerichtet. Die Liegeplatten als Gedenksteine werden aus Naturstein hergestellt, etappenweise beschriftet und auf einer gepflasterten Fläche aufgestellt. Bei den sich anschließenden Ablageflächen kommt wassergebundenes rotes Material zum Einsatz. Auf diesen besteht für die Angehörigen auch die Möglichkeit zum Aufstellen von Steckvasen, so dass ein Betreten der Flächen weitestgehend unterbleibt. Bei fortschreitender Belegung werden auch auf den anderen Seiten des Grabfeldes identische Ablage- und Gedenkflächen angelegt.

Was sind Rasen-Urnenreihengrabstellen?
Diese befinden sich in der Abteilung 6 Feld 1 in der Nähe des Feuerwehrdenkmals. Es handelt sich hierbei um Reihengrabstätten ohne besondere Abgrenzung der Grabstellen. Sie werden einheitlich als Rasenflächen gestaltet und von der Stadt Altenburg gepflegt. Liegende Grabsteine dürfen dort in den Abmessungen 0,25 Meter mal 0,30 Meter mal 0,15 Meter aufgestellt werden. Weitere individuelle Gestaltungen sind ausgeschlossen. Blumenschmuck kann vor den Grabsteinen abgelegt werden. Wird kein Grabstein aufgestellt, ergibt sich der Ablagebereich orientierend an den benachbarten gleichartigen Gräbern.
Neben einer Rasen-Urnenreihengrabstelle kann gleichzeitig ein Anrecht für ein zukünftiges Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit der belegten Grabstelle erworben werden.

Was ist ein Sternengrabfeld?
Das Sternengrabfeld befindet sich an der Friedhofsmauer.
Die Bestattungen von Fehlgeborenen und Leibesfrüchten können als Aschen- und Erdbestattungen in dieser anonymen Gemeinschaftsanlage vorgenommen werden. Die Ruhezeit beträgt fünf Jahre. Diese Gemeinschaftsanlage wird ebenfalls von der Stadtverwaltung sorgfältig gestaltet und gepflegt. Blumenschmuck kann nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden.

Die Satzungen, in denen unter anderem Kosten und Ruhezeiten festgelegt sind, können jederzeit online auf den städtischen Internetseiten (altenburg.eu) gelesen werden, dazu auf „Bürgerservice/Downloads“, Stadtrecht, dann den Buchstaben F anklicken und die Friedhofssatzung beziehungsweise die Friedhofskostensatzung aufrufen.
Telefonische Auskünfte erteilt der für den Friedhof zuständige Mitarbeiter der Stadt, Andreas Stabrey. Er hat sein Büro am Friedhof im Grüntaler Weg 4 und ist unter (03447) 594 646 erreichbar.

Auf dem Altenburger Friedhof finden jährlich zwischen 700 und 800 Bestattungen statt.

weitere Meldungen aus dieser Rubrik

29.07.2025

Kündigungsklausel beim Vertrag

Als Kay Kuntze die Leitung des Theaters Altenburg-Gera übernahm, befand sich das Haus in massiven finanziellen Schwierigkeiten. Sein... [mehr]

28.07.2025

Volkshochschule startet Herbstsemester

Der Sommer neigt sich dem Ende zu und der Herbst steht vor der Tür. Doch das bedeutet keineswegs, dass die Unterhaltung und... [mehr]

27.07.2025

Gott ImPuls am 27. Juli 2025

Gottesdienst für das Altenburger Land mit Daniel Chmell   [mehr]

20.07.2025

Gott ImPuls am 20. Juli 2025

Gottesdienst für das Altenburger Land mit Familie Lehnert   [mehr]

29.07.2025

Deutschland lokal

Beiträge aus den touristischen Gebieten unserer Partnersender [mehr]

28.07.2025

26 Vorschläge für Altenburger Bürger-Budget

Der öffentliche Aufruf von „JuSeFa“ (Jugend-, Senioren- und Familienbeirat), Vorschläge für die Verwendung des Einwohnerbudgets 2026 zu... [mehr]

28.07.2025

Windenergie-Teilplan in Ostthüringen gestartet

Am 4. Juni 2025 wurde auf der Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen in Kahla der Beschluss zur... [mehr]

18.07.2025

Kündigung erhalten – was nun?

Für viele ist es ein Schock: Die Kündigung flattert ins Haus, und plötzlich steht die eigene Existenz auf dem Prüfstand. Ob... [mehr]

13.07.2025

Gott ImPuls am 13. Juli 2025

Gottesdienst für das Altenburger Land mit Uwe Heimowski, Franziska und Reinhard Haucke   [mehr]

AGB TV - Livestream
Neu in der Mediathek

45 Minuten Thüringen

45 Minuten Thüringen

Sendung vom 07.07.2025

Der Wochenspiegel für das Altenburger Land

20. Juni 2025

Sendung vom 20.06.2025

Thüringen.TV

Thüringen.TV

Sendung vom 20.06.2025