Der bereits in der Öffentlichkeit bekannte Termin im Landesverwaltungsamt hat aus Sicht des Landkreises Klarheit in die Diskussion gebracht. Landrätin Michaele Sojka dazu: „Ich bin dem Vize-Präsidenten des Landesverwaltungsamts Herrn Dr. Klaus Bär sehr dankbar, dass er uns so kurzfristig einen Termin gegeben hat.“ Es nahmen neben den Vertretern des Förderrechts aus dem Landesverwaltungsamt und dem Wirtschaftsministerium auch der Referatsleiter des Referates Kommunalrecht/ Kommunale Finanzen des Landesverwaltungsamtes teil.
Hintergrund des Problems war die Frage, dass die Region als förderrechtliches Subjekt einerseits und der Landkreis als Bescheidsempfänger andererseits verschiedenen rechtlichen Betrachtungen unterliegen. Die Herangehensweise der Bürgermeister mit förderrechtlicher Argumentation war mit der kommunalrechtlichen Beurteilung aus dem Landratsamt kollidiert.
Im Ergebnis der Beratung hat sich herausgestellt, dass die rechtlichen Bedenken des Landkreises berechtigt und eine einseitig förderrechtliche Betrachtung mit dem Kommunalrecht tatsächlich nicht vereinbar ist. Daher wurde heute ein Weg zum Erfolg des Regionalbudgets für Landkreis und Gemeinden gesucht, der von beiden Abteilungen im Landesverwaltungsamt als rechtmäßig angesehen wird.
Bisher wurde der Lenkungsbeirat als Beratungsgremium des Landrats angesehen. Da kommunalrechtliche Einschränkungen seitens des Landkreises greifen, soll dies künftig anders werden. Landrätin Michaele Sojka greift den Vorschlag des Landesverwaltungsamtes auf und wird den regionalen Akteuren die Bildung einer besonderen Arbeitsgemeinschaft nach § 5 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit vorschlagen. Diese Arbeitsgemeinschaft, an der neben dem Landkreis, Städte und Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Kammern und Verbände beteiligt sein dürfen, könnte dann einen Lenkungsbeirat bilden. Damit möchte die Landrätin den Gemeinden entgegenkommen, die dann auch formal als gleichberechtigte Mitglieder am Tisch sitzen können. Was bleibt ist das Veto- Recht des Landkreises, über dessen Haushalt das Regionalbudget abgewickelt wird, was jedoch nur im Ausnahmefall Relevanz haben dürfte.
Bisher waren die Mitglieder des Lenkungsbeirats nicht schriftlich berufen, es gab keine Geschäftsordnung, Rechte und Pflichten sowie Befugnisse waren nicht geregelt. Wirtschaftsministerium, Landesverwaltungsamt und Landratsamt Altenburger Land erachten dies jedoch als notwendig. Mit der Bildung der besonderen Arbeitsgemeinschaft sollen diese Grundlagen nun erarbeitet, mit dem Landesverwaltungsamt abgestimmt und dann beschlossen werden. Ein für das Landratsamt Altenburger Land sehr wichtiger Punkt, nämlich die Haftung für Rückforderungen von Fördermitteln, muss in diesem Rahmen eindeutig geregelt werden.
Der Landkreis soll weiterhin das für die Ausreichung des Regionalbudgets notwendige Regionalmanagement durchführen. Um die Forderung aufzugreifen, das Regionalbudget ohne externen Dienstleister durchzuführen, wurde hierzu nachgefragt. Der Anteil für die verfahrenstechnische Begleitung kann nach Auskunft des Landesverwaltungsamtes auch für eine Stelle im Landratsamt Altenburger Land verwendet werden. Michaele Sojka: „Da der Kreisausschuss die Vergabe in der letzten Sitzung abgelehnt hat und auch Bürgermeister nun eine interne Lösung ins Gespräch gebracht haben, ziehe ich die Vorlage für die Vergabe an einen Externen für den Kreisausschuss am 08.01.2014 zurück. Stattdessen stimme ich dem Kompromiss zu, die verfahrenstechnische Begleitung intern zu lösen.“ Die entsprechenden Anpassungen in Haushaltsplan und Stellenplan werden nun eingearbeitet, die Ausschreibung vorbehaltlich der Zustimmung der künftigen Arbeitsgemeinschaft und des Kreistags vorbereitet.
Parallel dazu bleibt es beim Zeitplan für die Abstimmung der Maßnahmen. Die eingereichten Maßnahmen wurden als Liste zusammengefasst. Die Landrätin wird sie am 09.01.2014 den Bürgermeistern und am 14.01.2014 den VG-Vorsitzenden vorstellen und nach deren Meinung fragen. Danach wird vom Regionalmanagement ein Vorschlag erarbeitet, der dann im Lenkungsbeirat münden soll.
Abschließend hofft die Landrätin auf einen Kompromiss: „Das Landesverwaltungsamt hat uns nun den Lösungsweg aufgezeigt. Auch wenn damit noch viel Arbeit vor uns liegt, bin ich dafür sehr dankbar, denn dann herrscht endlich Rechtssicherheit. Wenn die regionalen Akteure dem auch zustimmen, wird das Landesverwaltungsamt die für die Region Altenburger Land reservierten, aber eingefrorenen Mittel ’auftauen’, so dass sie in die Projekte in der Region fließen können.“