15:05 Uhr | 29.04.2026
Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk hat im Kabinett eine Bundesratsinitiative zum Abbau bürokratischer Hürden im Gesundheitshandwerk vorgestellt. Im Fokus der geplanten Reform stehen die umfangreichen Prüfpflichten und Nachweispflichten für Betriebe wie Sanitätshäuser, Hörakustiker und Orthopädieschuhmacher. Diese Unternehmen versorgen Patientinnen und Patienten mit wichtigen Hilfsmitteln wie Hörgeräten, Orthesen oder Rollatoren.
Laut Schenk ist die aktuelle Situation für diese Betriebe oft durch viel Papierkram und wenig echte Bewegung gekennzeichnet. Konkret kritisiert die Ministerin das im Paragraf 126 des Fünften Sozialgesetzbuchs festgelegte Präqualifizierungsverfahren. Demnach müssen Leistungserbringer beim Vertragsabschluss mit Krankenkassen und danach wiederkehrend ihre Eignung lückenlos nachweisen. Geprüft werden dabei nicht nur fachliche Qualifikationen, sondern auch die räumliche und technische Ausstattung der Werkstätten.
Schenk vergleicht dieses Vorgehen treffend mit einem Friseurbesuch, bei dem man sich während des Haareschneidens wiederholt das Abschlusszeugnis des Handwerkers zeigen lässt. In der Praxis führt dies zu teils bizarren Situationen, in denen externe Zertifizierungsstellen sogar Nummern auf Bohrmaschinen mit alten Listen abgleichen. Für die Thüringer Landesregierung grenzen diese regelhaften Betriebsbegehungen an Schildbürgerstreiche. Solche etablierten Kontrollstrukturen begünstigen laut der Ministerin nicht die Abläufe, sondern bremsen die eigentliche Versorgungsarbeit massiv aus.
Die neue Initiative zielt deshalb darauf ab, wieder mehr Vertrauen in die Handwerksbetriebe zu setzen. Niemand ergreife einen Beruf im Gesundheitshandwerk, um bewusst schlechte Arbeit abzuliefern, betonte die Ministerin. Ein einmaliger Nachweis der Qualität und Eignung durch ein entsprechendes Dokument sei für den regulären Betrieb völlig ausreichend. Aufwändige Qualifizierungen durch Zertifizierungsstellen und endlose Wiederholungsprüfungen sollen in Zukunft entfallen und lediglich durch gezielte Stichproben ergänzt werden. Das Thüringer Kabinett hat diesen Vorstoß einmütig befürwortet und plant, die Initiative am achten Mai in den Bundesrat einzubringen. Man erhofft sich den Beitritt zahlreicher anderer Bundesländer, um den Bund letztlich zu einer Gesetzesänderung zu bewegen. Von dem angestrebten Bürokratieabbau sollen am Ende vor allem die Patientinnen und Patienten durch zügigere Terminvergaben direkt profitieren.
Auf eine journalistische Nachfrage äußerte sich Schenk abschließend auch zur neu eingesetzten Haushaltsstrukturkommission der Landesregierung. Die Ministerin bestätigte, dass ihr Haus ebenfalls Einsparvorschläge erarbeiten werde, wobei die endgültige Prioritätensetzung klar den Vorgaben des Regierungsvertrages folgen müsse.
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