Altenburg, 20.04.2024 02:51 Uhr

Regionales

14:20 Uhr | 04.01.2022

Thüringen reagiert auf drohende Omikron-Welle

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung (4. Januar 2022) den Aufruf des Interministeriellen Arbeitsstabs für Notfalllagen (IMAS) beschlossen. „Damit wird die Geschäftsstelle des IMAS formal zum Krisenstab der Landesregierung. Er soll die Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur im Freistaat absichern“, so Innenminister Georg Maier. Der Aufruf des IMAS erfolgt zunächst für 4 Wochen und kann bei Bedarf durch das Kabinett verlängert werden. Das Kabinett sieht es als erforderlich an, aufgrund der zu erwartenden hohen Inzidenzzahlen der Omikron-Variante des SARS-CoV-2-Virus organisatorische Vorsorge zu treffen. „Dies bedeutet vor allem, personell und strukturell vorbereitet zu sein und nicht der heute schon erkennbaren Infektionsdynamik hinterher zu laufen“, betont der Minister.

Der drohende Ernstfall einer Omikron-Welle erfordert von den Verantwortlichen ein ressortübergreifendes und abgestimmtes Krisenmanagement zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur. Dies betrifft vor allem wichtige Einrichtungen beispielsweise der Daseinsvorsorge, die durch hohe Krankheits- und Quarantänefälle in ihrer Funktionsfähigkeit bedroht sind. Der IMAS vereint dazu die Verantwortlichkeiten der Ministerien im Pandemiemanagement an einer Stelle.

Das Gesundheitsministerium bleibt weiterhin federführend für die Bewältigung der Pandemie verantwortlich. Die jeweiligen Stabstellen der Ressorts koordinieren nunmehr die ressortinternen Maßnahmen abteilungs- und referatsübergreifend. „Es geht vor allem darum festzustellen, welche Reserven wo verfügbar sind und wie die Abstimmungswege effizient laufen müssen, um vor allem die kritische Infrastruktur zu erhalten“, so Maier.

Bereits unmittelbar nach dem Beschluss des Kabinetts fand die erste IMAS-Sitzung statt, um die weiteren Arbeitsprozesse zu klären.

Minister Maier stellt abschließend nochmals klar, dass aktuell für Thüringen keine Katastrophensituation bestehe und es daher auch keinen Anlass gebe, den landesweiten Katastrophenfall auszurufen.

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