17:23 Uhr | 15.04.2021
Altenburg. Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 1. August 2022 sechs Jahre alt sind. Die Anmeldung für diese Schulanfänger findet im Zeitraum vom 03. bis 10. Mai 2021 statt. Sie sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden.
Bei Bestehen eines gemeinsamen Schulbezirks wählen die Eltern mit jeweils einem Erst- und Zweitwunsch die Schule, an der ihr Kind unterrichtet werden soll. Die Anmeldung wird an der Erstwunschschule abgegeben. Über die Aufnahme des Schülers entscheidet der Schulleiter im Rahmen der Aufnahmekapazität der Schule.
In der nachfolgenden Auflistung sind die Schulbezirke und die Termine zur Anmeldung in den jeweiligen Grundschulen ersichtlich. Weitere Informationen erhalten Sie durch die Schulleitung der jeweiligen Grundschule. Eine persönliche Anmeldung in der Schule erfolgt durch einen Sorgeberechtigten. Die zum Zeitpunkt der Schulanmeldung geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln sind in den Schulgebäuden einzuhalten. Das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske ist Pflicht.
Für die Anmeldung sind das Anmeldeformular für die Grundschule, die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, ggf. gerichtlich festgestellte Sorgerechtsverfügungen, sowie der Impfausweis vorzulegen beziehungsweise Kopien einzureichen. Bitte informieren Sie sich über die Homepage der jeweiligen Grundschule.
Auf Antrag der Eltern kann ein Kind, das am 30. Juni 2022 mindestens fünf Jahre alt ist, vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind in der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Dort findet die Beratung durch die Lehrer der Grund- und Förderschule statt und es wird über einen geeigneten Lernort entschieden. Ausgenommen sind Schulanfänger, die in der Regenbogenschule Altenburg beschult werden sollen. Hier ist die Anmeldung direkt in der Regenbogenschule durchzuführen.
Die Termine zu den schulärztlichen Untersuchungen erhalten Eltern über die Kindertagesstätten. Besucht das Kind keine Kindertagesstätte, ist eine telefonische Anmeldung zur schulärztlichen Untersuchung durch die Eltern ab Anfang Januar 2022 beim Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Gesundheit, Lindenaustraße 31, 04600 Altenburg, Tel.: 03447 586-863 oder 586-866 erforderlich.
Entsprechend den §§ 18 und 59 des Thüringer Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens vom 02. Juli 2019 sind die Eltern oder die mit der Erziehung und Pflege Beauftragten verpflichtet, ihre Kinder zum Schulbesuch anzumelden. Falls ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig die Anmeldung eines Schulpflichtigen versäumt wird, gilt dies als Ordnungswidrigkeit.
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