17:23 Uhr | 15.04.2021
Altenburg. Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 1. August 2022 sechs Jahre alt sind. Die Anmeldung für diese Schulanfänger findet im Zeitraum vom 03. bis 10. Mai 2021 statt. Sie sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden.
Bei Bestehen eines gemeinsamen Schulbezirks wählen die Eltern mit jeweils einem Erst- und Zweitwunsch die Schule, an der ihr Kind unterrichtet werden soll. Die Anmeldung wird an der Erstwunschschule abgegeben. Über die Aufnahme des Schülers entscheidet der Schulleiter im Rahmen der Aufnahmekapazität der Schule.
In der nachfolgenden Auflistung sind die Schulbezirke und die Termine zur Anmeldung in den jeweiligen Grundschulen ersichtlich. Weitere Informationen erhalten Sie durch die Schulleitung der jeweiligen Grundschule. Eine persönliche Anmeldung in der Schule erfolgt durch einen Sorgeberechtigten. Die zum Zeitpunkt der Schulanmeldung geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln sind in den Schulgebäuden einzuhalten. Das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske ist Pflicht.
Für die Anmeldung sind das Anmeldeformular für die Grundschule, die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, ggf. gerichtlich festgestellte Sorgerechtsverfügungen, sowie der Impfausweis vorzulegen beziehungsweise Kopien einzureichen. Bitte informieren Sie sich über die Homepage der jeweiligen Grundschule.
Auf Antrag der Eltern kann ein Kind, das am 30. Juni 2022 mindestens fünf Jahre alt ist, vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind in der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Dort findet die Beratung durch die Lehrer der Grund- und Förderschule statt und es wird über einen geeigneten Lernort entschieden. Ausgenommen sind Schulanfänger, die in der Regenbogenschule Altenburg beschult werden sollen. Hier ist die Anmeldung direkt in der Regenbogenschule durchzuführen.
Die Termine zu den schulärztlichen Untersuchungen erhalten Eltern über die Kindertagesstätten. Besucht das Kind keine Kindertagesstätte, ist eine telefonische Anmeldung zur schulärztlichen Untersuchung durch die Eltern ab Anfang Januar 2022 beim Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Gesundheit, Lindenaustraße 31, 04600 Altenburg, Tel.: 03447 586-863 oder 586-866 erforderlich.
Entsprechend den §§ 18 und 59 des Thüringer Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens vom 02. Juli 2019 sind die Eltern oder die mit der Erziehung und Pflege Beauftragten verpflichtet, ihre Kinder zum Schulbesuch anzumelden. Falls ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig die Anmeldung eines Schulpflichtigen versäumt wird, gilt dies als Ordnungswidrigkeit.
07.09.2026
Der Theaterclub „DIE KIDDIES“ präsentiert am Freitag, den 18. September, um 10:00 Uhr seine neue Produktion „GLÜCK GEHABT?!“ für... [mehr]
07.09.2026
André Neumann stellt sich den Fragen der Altenburgerinnen und Altenburger. [mehr]
18.09.2026
Altenburg - Am 3. Oktober verwandelt sich die historische Tenne der Altenburger Brauerei wieder in ein bajuwarisches Festzelt. Der... [mehr]
10.09.2026
Das ANECO Institut für Umweltschutz startet aktuell mit den angekündigten Luftmessungen rund um das schwelende Kohletrübebecken im... [mehr]
16.09.2026
In einem ausführlichen Sommerinterview mit den Thüringer Lokal-TV-Sendern hat der AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Björn Höcke die... [mehr]
07.09.2026
Altenburg - Ein königlicher Hof, eine stumme Außenseiterin und eine Gesellschaft, die an ihren eigenen Abgründen zugrunde geht. Wir... [mehr]
18.09.2026
Altenurg - Ein gemütlicher Sonntagnachmittag bekommt eine völlig neue Note. Die Erfurter Musikbildungsinitiative EFA verbindet in ihrem... [mehr]
16.09.2026
Blockbuster im Konzertsaal – Das Philharmonische Orchester Altenburg Gera startet mit bekannten Filmmelodien in die neue Saison Ob... [mehr]
11.09.2026
Altenburg - Heute berichten wir über den Start der Luftmessungen am schwelenden Kohletrübebecken in Rusendorf und werfen einen Blick auf... [mehr]