17:39 Uhr | 13.12.2020
In einer heutigen Videokonferenz beschloss das Kabinett der Thüringer Landesregierung eine weitergehende nächtliche Ausgangsbeschränkung. Ab dem 16. Dezember 2020 ist das Verlassen der eigenen Wohnung zwischen 22.00 und 5.00 Uhr nur aus folgenden Gründen zulässig:
- die Ausübung beruflicher oder dienstlicher sowie amtlicher und hoheitlicher Tätigkeiten,
- medizinische und veterinärmedizinische Notfälle,
- die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
- die Begleitung Sterbender,
- Handlungen zur Versorgung von Tieren,
- ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen, wie z.B. dem Schutz vor Gewalterfahrung.
Für die Nächte vom 24. auf den 25. sowie 25. auf den 26. Dezember 2020 und vom 31. Dezember 2020 auf den 1. Januar 2021 werden gesonderte Regelungen getroffen.
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