09:10 Uhr | 11.12.2020
Spätestens am 19. Dezember geht der Freistaat Thüringen in einen härteren Lock-Down. Laut einem Beschluss des Kabinetts, soll der Einzelhandel vorerst am 18. Dezember das letzte mal öffnen. Schulen gehen mit dem 20. Dezember bis vorerst zum 10. Januar mit allen Klassenstufen in den Distanzunterricht. Bewohner von Pflegeheimen dürfen maximal einen Besucher empfangen, wobei dieser eine FFP-2 Maske tragen muss. Gleichzeitig werden die Beschäftigten von Pflegeheimen regelmäßig getestet.
Der Freistaat verpflichtet die Gesundheitsämter bei personellen Problemen mit Bundeswehr und THW hinsichtlich der Kontaktnachverfolgung zusammenzuarbeiten. Öffentliche Versammlungen sind nur noch nach dem Versammlungsgesetz möglich. Explizit wird dies mit dem Blick auf Silvester eingeschränkt. Der Trainingsbetrieb in Sportvereinen wird komplett wieder eingestellt. Auch die Sonderregelung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren gilt nicht mehr.
Während Landkreise mit relativ hohen Inzidenzen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im kompletten öffentlichen Raum vorgeschrieben haben, kam diese Regelung bei der gestrigen Verordnung des Landkreises Altenburger Land nicht zum Tragen. Dies verschärft jetzt die neue Veordnung des Freistaates. "Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung besteht zunächst bis zum 10. Januar 2021 bei sämtlichen Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz und im öffentlichen Raum, soweit Menschen sich begegnen."
Spätestens am 15. Dezember will die Landesregierung über eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22.00 und 5.00 Uhr entscheiden. Dies alles ist aber im Grunde vorläufig. Am Sonntag soll es zu einer erneuten Beratung der Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin kommen. Dabei könnten die Maßnahmen verschärft bzw. vorgezogen werden. Ob eine entsprechende Verschärfung dann schon ab Montag gelten könnte oder erst im Kabinett am 15. Dezember beschlossen würde, ist derzeit unklar.
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