11:01 Uhr | 16.07.2020
Tweet von Altenburgs OB wird hundertfach kopiert
Im Vorfeld seines heutigen Auftritts in Altenburg, hat Thüringens AfD Vorsitzender Björn Höcke ein Eigentor geschossen. Als persönliche Erklärung hatte Altenburgs OB, André Neumann (CDU) erklärt "Die Neutralität eines Oberbürgermeisters hört beim Besuch von zwei Nationalsoszialisten auf. Herr Höcke, Herr Kalbitz Sie sind in Altenburg nicht willkommen...". Per einstweiliger Verfügung musste Neumann unter Androhung von 10.000 Euro Strafe den entsprechenden Beitrag auf seinem Twitter-Account löschen. Seit dem verbreitet sich Neumanns Aussage hundertfach im Netz. Nicht nur, dass Neumann mit seiner Aussage in jedem Medienbeitrag zitiert wird, zahlreiche Bürger posten diese Aussage auch auf eigenen Accounts.
Höcke berief sich mit seiner Unterlassung auf das Neutralitätsgebot eines Amtsträgers. Erst kürzlich hatte die AfD eine Prozess gegen Innenminister Horst Seehofer (CSU) gewonnen. Allerdings bezog sich dies auf eine offizielle Veröffentlichung auf der Seite des Ministeriums. Neumann hingegen twitterte seine Meinung über seinen Privat-Account. Genau dies verstößt aber, nach dem Urteil im Prozess AfD gegen Seehofer, nicht gegen die Neutralitätspflicht von Amtsträgern.
Auszug aus dem Urteil:
"Veranstaltungen des allgemeinen politischen Diskurses (Talkrunden, Diskussionsforen, Interviews) bedürfen differenzierter Betrachtung. Der Inhaber eines Regierungsamtes kann hier sowohl als Regierungsmitglied als auch als Parteipolitiker oder Privatperson angesprochen sein (vgl. dazu BVerfGE 138, 102 <119 f. Rn. 59> m.w.N.). Die Verwendung der Amtsbezeichnung ist dabei für sich genommen noch kein Indiz für die Inanspruchnahme von Amtsautorität, weil staatliche Funktionsträger ihre Amtsbezeichnung auch in außerdienstlichen Zusammenhängen führen dürfen (vgl. BVerfGE 138, 102 <119 f. Rn. 59>; VerfGH RP, Beschluss vom 21. Mai 2014 - VGH A 39/14 -, juris, Rn. 26 m.w.N.)."
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