14:23 Uhr | 20.03.2018
Die AfD ist in Thüringen mit dem Antrag gescheitert, das auf 16 Jahre herabgesetzte Wahlalter für die Kommunalwahlen, zu verbieten. Die Partei hatte sich in einem Eilantrag an das Thüringer Verfassungsgericht gewandt. Vorerst ist der Eilantrag gescheitert, allerdings will das Gericht noch in diesem Jahr grundsätzlich entscheiden, ob das Wahlgesetz in dieser Form verfassungskonform ist. Im Altenburger Land besitzen rund 1.500 Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren erstmals die Möglichkeit an den Wahlen für Bürger- bzw- Oberbürgermeister und für den Landrat am 15. April teilzunehmen. Die Kandidaten von CDU, SPD und Linke für die Oberbürgermeister- bzw. Landratswahl begrüßten in, vom Jugendforum und dem Kreisjugendring organisierten, Wahltalks mit den Kandidaten dieses erstmalige Wahlrecht ab 16 für die Kommunalwahlen.
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