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Regionales

09:50 Uhr | 30.01.2014

Hat die Landrätin zu spät reagiert?

Aufgrund der Presseberichterstattung vom 15. Januar 2014 zu den immer noch bestehenden Schäden an der Regelschule Meuselwitz in Folge des Hochwassers 2013 hat der Bildungsfachmann der SPD-Landtagsfraktion Hans-Jürgen Döring auf meine Initiative hin das Thüringer Bauministerium in einer mündlichen Anfrage um Auskünfte zu den nicht ausgezahlten Hilfsgeldern gebeten (LT-Drs. 5/7161). Konkret ging es dabei um die Frage, wann die Aufbauhilfen durch den Landkreis Altenburger Land beantragt worden sind und wann mit einer Auszahlung gerechnet werden kann.

In der in der Landtagssitzung vom 23. Januar 2014 antwortete des Bauministerium auf die Anfrage, dass zwar seitens des Landratsamtes ein Maßnahmeplan mit allen zu beseitigendenHochwasserschäden an Einrichtungen des Landkreises eingereicht und am 13. November 2013 auch bereits genehmigt worden sei, ein konkreter Förderantrag für die Maßnahmen an der Regelschule Meuselwitz läge jedoch bisher nicht vor. Dementsprechend sei eine Auszahlung von Aufbauhilfe derzeit nicht möglich. Das Erfordernis neben dem zu genehmigenden Maßnahmeplan auch einen Einzelförderantrag zu stellen, sollte dem Landratsamt und der Landrätin bekannt gewesen sein, ergibt sich dies doch aus den einschlägigen Förderrichtlinien.

Weshalb also die Landrätin bisher keinen Förderantrag für die Regelschule Meuselwitz gestellt hat, bleibt derzeit unklar. Nach der Auskunft des Bauministeriums steht jedoch fest, dass selbst bei einer zeitnahen Antragstellung mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Monaten zu rechnen sein wird, so dass in Anbetracht noch etwaig durchzuführender Ausschreibungen eine Beseitigung der Hochwasserschäden erst nach Abschluss des Schuljahres 2013/14 erfolgen kann. Dies ist angesichts der fortdauernden starken Beeinträchtigungen der Lern- und Lehrqualität, als auch der Essensversorgung nur schwer zu vermitteln.

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