Altenburg, 17.09.2025 07:31 Uhr

Regionales

08:18 Uhr | 18.02.2025

Denkmalschutz unterstützt die Sanierung des Künstlerhauses

Jetzt übergab Martin Burkhardt, Ortskurator der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, offiziell einen Fördervertrag in Höhe von 20.000 Euro an die Stiftung Gerhard Altenbourg. Die Unterstützung durch die Stiftung ist von großer Bedeutung für die geplanten Sanierungsarbeiten an dem historischen Künstlerhaus.

Das ehemalige Wohnhaus des renommierten Künstlers Gerhard Altenbourg zählt zu den bedeutendsten Künstlerhäusern in Thüringen. Die Stiftung Gerhard Altenbourg, der das Haus gehört, legt großen Wert auf die Sicherung dieses einzigartigen künstlerischen Erbes. Die Förderung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ermöglicht nun den Beginn erster Maßnahmen.

Eine der geplanten Maßnahmen ist die photogrammetrische Vermessung des Hauses, die als Grundlage für die Sanierungsplanung dient. Zudem werden die finanziellen Mittel für die statische Notsicherung, die Trockenlegung des Sockels und restauratorische Untersuchungen eingesetzt. Dies dient auch der Erstellung einer Kostenschätzung für weitere Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen.

Das langfristige Ziel der Arbeiten umfasst nicht nur die konservatorische Sicherung des künstlerischen Erbes Gerhard Altenbourgs, sondern auch die Zugänglichkeit des Wohnhauses für Kunstinteressierte. Zukünftig sollen Besucher im Rahmen von Führungen in Kleingruppen die Möglichkeit haben, das Haus zu erkunden und einen Einblick in Altenbourgs Schaffen zu erhalten.

Das heutige Künstlerhaus von Gerhard Altenbourg wurde 1934 im Auftrag seiner Eltern in der Art eines Siedlungsbaus erbaut. Nach 1959 begann Altenbourg, das Haus nach seinen künstlerischen Vorstellungen umzugestalten. Bis zu seinem Tod im Jahr 1989 lebte und arbeitete er im Altenburger Braugartenweg, wo sich das Haus noch heute befindet. Neben dem Gebäude gehört auch ein von Altenbourg gestalteter Garten zum Anwesen. Über die Jahre hinweg entstand so ein einzigartiges Gesamtkunstwerk, das erhalten werden soll.

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