Altenburg, 27.06.2025 17:03 Uhr

Regionales

09:33 Uhr | 22.08.2022

Einrichtungen müssen Verstöße gegen die Vorschrift melden

Masernimpfpflicht: Nachweise sind jetzt vorzulegen

Altenburg. Zu den ansteckendsten Krankheiten für Menschen gehören  die Masern. Die Bundesrepublik hat sich als Mitglied der  Weltgesundheitsorganisation (WHO) verpflichtet, die Viruserkrankung zu  eliminieren. Aus diesen Grund gilt seit dem 1. März 2020 das  Masernschutzgesetz. Nach diesem besteht für bestimmte  Personengruppen eine Impfpflicht, die nachgewiesen werden muss. Für  die Umsetzung der gesetzlichen Regelung im Altenburger Land ist das  Gesundheitsamt des Landkreises zuständig. 

„Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer  Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, sind verpflichtet den  Impfschutz nachzuweisen“, erklärt Luise Hischke. Dies gelte auch für  Personen, die länger als vier Wochen in einem Kinderheim oder einer  Sammelunterkunft für Geflüchtete leben. „Und selbstverständlich besteht  die Impfpflicht darüber hinaus für die Tätigen in den genannten  Institutionen und Gesundheitseinrichtungen“, so die Leiterin der  Infektionsschutzbehörde im Landratsamt weiter. Fehlt der geforderte  Nachweis, wird durch das Landratsamt gegebenenfalls ein Bußgeld  verhängt. Darüber hinaus prüft die Kreisbehörde in solchen Fällen, ob  weitere rechtliche Schritte etwa Betretungs- oder Tätigkeitsverbote zu  ergreifen sind. 

Bis 31. Juli 2022 musste der benannte Personenkreis den Impfnachweis  beziehungsweise eine Immunität gegen Masern (nach einer Infektion) in  ihren Einrichtungen vorlegen. „Äquivalent ist ein ärztliches Attest das  bescheinigt, dass aus medizinischen Gründen nicht gegen das Masern geimpft werden kann.“ Wurde kein Nachweis bei der Einrichtungsleitung  vorgelegt oder bestehen Zweifel an Echtheit und Richtigkeit, muss darüber das Gesundheitsamt informiert werden.  

„Diese Information hat jetzt unverzüglich zu erfolgen“, betont die  Infektionsschutzbehörde. Zu beachten sei, dass eine Zusendung per E Mail aus Datenschutzgründen nicht möglich ist. Zur sicherten  elektronischen Übermittlung ist unter  www.altenburgerland.de/de/masernimpfpflicht der Link zum Webportal  „Octoware“ ab sofort freigeschaltet.  

 

Weitere Information zur Masernimpfpflicht: www.masernschutz.de. 

 

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