10:11 Uhr | 13.12.2021
Für mich ist es eine unverzichtbare Grundlage des demokratischen Zusammenlebens, dass Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewahrt sind. Insofern ist grundsätzlich nichts gegen Meinungsäußerungen oder Protestveranstaltungen zu sagen, vor allem gerade dann nicht, wenn staatliche Maßnahmen oder Entscheidungen kritisiert werden. Das gilt im Grundsatz auch für die so genannten „Spaziergänge“.
Die andere Seite derselben Medaille ist, dass mit der Meinungsäußerung keine anderen Rechte und Pflichten verletzt werden dürfen. Wenn offenkundig Protestveranstaltungen organisiert werden und dafür auch noch gezielt öffentlich geworben wird, handelt es sich um eine Versammlung und müsste demnach angemeldet sein – mit klar benannten Verantwortlichen, die für die Einhaltung der Versammlungsauflagen geradestehen. Alles andere ist nicht mutig und stark, sondern einfach nur feige.
Auf keinen Fall ist es zu akzeptieren, wenn bewusst die Regeln des Versammlungsrechts umgangen und z. B. Corona-Schutzvorschriften missachtet werden. Der Großteil der Altenburger Bevölkerung hält sich unter erheblichen Entbehrungen an die pandemiebedingten Einschränkungen. Viele Menschen im Altenburger Land, die aktiv die Pandemie bekämpfen, sind mittlerweile mit ihren Kräften am Ende. Gerade für sie ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn so genannte „Spaziergänger“, die zu einem nicht unerheblichen Teil Auswärtige sind, unter bewusster Umgehung des Versammlungsrechts gegen Corona-Schutzmaßnahmen verstoßen.
Von Polizei und Versammlungsbehörde erwarte ich, dass sie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit schützen, sie jedoch auf der anderen Seite die bewusste Umgehung und Missachtung von Vorschriften aktiv verfolgen.
Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, jedoch nur ein Teil unseres Grundgesetzes. Für ein friedvolles und gutes Zusammenleben müssen wir alle Regeln unserer Demokratie achten und einhalten. Nur dann können wir auch wieder zusammenwachsen.
OB André Neumann
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