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14:58 Uhr | 20.12.2021

Weitere Maßnahmen gegen Geflügelpest im Landkreis

Keine weiteren Fälle/ Bei unverändertem Geschehen Seuche im Januar beendet 

 

Altenburg. Nach wie vor grassiert die Geflügelpest in der Bundesrepublik. Vor allem in Norddeutschland, aber ebenso beispielsweise in Südthüringen. „Auch durch diese großen Ausbrüche, ist die Virenlast in der Wildvogelpopulation derzeit sehr hoch“, analysiert der Amtstierarzt des Altenburger Landes, Matthias Thurau. Vor allem aus diesem Grund fordert der Thüringer Gesetzgeber eine ganze Reihe von Maßnahmen, die von den Landkreisen per Allgemeinverfügung umgesetzt werden sollen.

 

Deshalb werden in der kommenden Woche drei weitere Allgemeinverfügungen in Kraft treten. Demnach haben alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter unter anderem die folgenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

  • Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten).
  • Unmittelbar vor jedem Betreten der Geflügelhaltung sind die Hände zu waschen und mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren, Schuhe sind zu desinfizieren.
  • Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung inklusive Schuhwerk, die ausschließlich in der Geflügelhaltung zu verwenden ist, anzulegen. Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch regelmäßig, mindestens aber ein Mal pro Woche, zu reinigen und zu desinfizieren. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen.
  • Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse) sind nach jeder Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Der Zukauf von Geflügel über Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art oder die Abgabe im Reisegewerbe sind verboten.

 

Ferner wird verfügt, dass Geflügel im gesamten Gebiet des Landkreises Altenburger Land außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder, ohne eine solche Niederlassung zu haben, nur abgegeben werden darf, wenn das Geflügel (längstens vier Tage) vor der Abgabe klinisch tierärztlich oder im Fall von Enten und Gänsen virologisch untersucht wurde.

Es wird für alle Bestände mit gehaltenem Geflügel, im gesamten Landkreis Altenburger Land, die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen angeordnet. Alternativ können die Tiere unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Das Veterinäramt weist zudem noch einmal darauf hin, dass für alle Geflügelhalter im Landkreis die Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels besteht. Ist das bisher noch nicht erfolgt, muss dies unverzüglich beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Altenburger Land erfolgen.

Richtige und notwendige Maßnahmen, findet der Amtstierarzt. Und er stellt in Aussicht: Bleibt die Situation wie sie sich derzeit im Landkreis darstellt, kann die akute Seuchenlage in wenigen Wochen als beendet erklärt werden. „Außerhalb des Betriebs in Thonhausen, in dem der Ausbruch festgestellt wurde, haben wir keine weiteren positiven Befunde festgestellt“, so Thurau. In den kommenden Tagen würden noch bei weiteren 30 Haltern die Tierbestände auf Vogelgrippefälle getestet. Außerdem wurden Proben von geschossenen Wildvögeln zur Untersuchung in Labore gegeben. „Sind letztlich alle diese Befunde weiterhin negativ, haben wir in der ersten oder zweiten Januarwoche fürs erste die Seuche überstanden“, schätzt der Amtstierarzt aus heutiger Sicht ein. 

 

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