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Regionales

14:19 Uhr | 01.10.2021

Mehr Geld für Kommunen

In einer vom Landkreistag am 21.09.2021 veröffentlichten Resolution wird starke Kritik am
kommunalen Finanzausgleich geübt. Inhaltlich geht aus dieser hervor, dass scharfe Kürzungen
bevorstehen und den Kreisen 43 Mio. Euro abgesprochen werden. Des Weiteren fordern die
Landrät*innen einen partnerschaftlichen Finanzausgleich, in dessen Folge das Finanzvolumen um 100
Mio. Euro erhöht werden würde.
In einer Ausarbeitung die diese Forderungen aufgreift formuliert der Landtagsabgeordnete der LINKEN
Sascha Bilay eine ausführliche Reaktion auf die Kritiken und Problematisierungen der Landrät*innen
und beruft sich auf wissenschaftliche Beobachtungen und das Wissen sowie die Arbeit von Expert*innen.
Entgegen dieser Erklärung wird es nicht zu Streichungen im Bereich der Kommunalfinanzen durch die
rot-rot-grüne Koalition kommen, so der Altenburger Landtagsabgeordnete Ralf Plötner; „Tatsächlich
sollen sich die Zuweisungen und Stützen sogar erhöhen“.
Zwar erklärt Plötner, dass auf Grundlage der Gesetzeslage die Landesmittel für Gemeinde, Städte und
Landkreise um 80 Mio. sinken müssten, jedoch im Zuge der Corona-Pandemie auf diese Kürzungen
verzichtet wird um weiterhin Unterstützung und Entlastung leisten zu können. Darüber hinaus erfolgte
ein wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des TMIK um zu erörtern wie sich die Einnahmen und
Ausgaben der letzten Jahre entwickelt haben. Hierbei stellte sich heraus, dass die Kommunen im Jahr
2019, also noch vor der Corona-Pandemie ausreichend finanzielle Mittel erhalten haben um ihre
spezifischen Aufgaben zu erfüllen, wodurch eine Erhöhung der zukünftigen Mittel wissenschaftlich nicht
begründet werden kann. Allerdings empfehlen die Gutachten eine Verschiebung der
Finanzausgleichsmasse zu Gunsten der Gemeinden und Städte, da innerhalb der kommunalen Familie
ein Ungleichgewicht erkannt wurde.
Für 2022 einkalkulierte Finanzausgleichsmasse 2,35 Mrd. Euro, somit erhöht sie sich auch nach Abzug
der Investitionspauschale um 20 Millionen. „Demzufolge ist die Erklärung der Landrät*innen, dass e
unter rot-rot-grün zu massiven Kürzungen kommen würde widerlegt und eine pauschale Erhöhung in
keinster Weise begründet oder von der Landesverfassung abzuleiten. Zusätzlich berücksichtigen wir
auch die Steigerung von Löhnen, Gehältern sowie einen Ausgleich der Preissteigerung im Baugewerbe“,
sagt der Altenburger Landtagsabgeordnete und schließt mit dem Hinweis darauf, dass ein direktes
Festlegen der finanziellen Mittel durch das Land umgekehrt auch bedeuten würde, dass Gelder aus
politischen Gründen gekürzt werden könne, was vom Landesverfassungsgericht verboten wird.

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