14:02 Uhr | 28.05.2021
Die Fraktionen DIE LINKE und SPD-BÜNDNIS 90/Die Grünen haben für den Stadtrat im nächsten Monat einen gemeinsamen Satzungsvorschlag eingereicht, der die Wahlwerbung in der Stadt Altenburg neu regelt und insbesondere auf eine Begrenzung der Plakatierung orientiert.
Vorausgesetzt der Vorschlag erhält eine Mehrheit, würde die Satzung bereits zu den Wahlen im September angewandt werden können. Der Vorschlag soll nun in den Ausschüssen beraten werden. Beide Fraktionen sind offen für weitere praktikable Vorschläge.
Anlässlich verschiedener Wahlen gab es wiederholt Unmut und Unverständnis darüber, dass durch die massive und zum Teil auch unzulässige Wahlwerbung nicht nur das Stadtbild verschlechtert wird, sondern auch eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu beklagen ist.
In verschiedenen Gemeinden Thüringens ist man dazu übergegangen, durch verbindliche Regelungen die Wahlwerbung zu begrenzen.
Die Einschränkungen müssen verhältnismäßig erfolgen, so dass das Recht der Parteien und Wählergruppierungen zur politischen Willensbildung sowie das Informationsrecht der Wählerinnen und Wähler nicht in Frage gestellt wird.
Bei Beachtung dieses Grundsatzes ist es möglich, die Wahlwerbung klar und deutlich zu regeln. Im Vorschlag der beiden Fraktionen wird auf eine Begrenzung der Wahlplakate auf 40 pro Listenvorschlag für Kommunalwahlen und 30 pro Listenvorschlag bei anderen Wahlen orientiert. In den Ortsteilen wird die Zahl auf 10 Plakate pro Liste begrenzt.
Neben den klassischen Wahlen soll die Satzung aber auch die direkte Demokratie einbeziehen und bei den verschiedenen Stufen der Bürgerbeteiligung gelten.
Im Satzungsvorschlag sind weitere Dinge geregelt, so der Ausschluss von Plakatierungen an bestimmten Orten. Bisher war das in den entsprechenden Bescheiden an die Parteien und Wählervereinigungen geregelt. Mit einer Satzung wird dieser Verfahrensweg transparenter und so nachvollziehbarer. Vor allem die gute Stube der Stadt – der Altenburger Markt – soll eine plakatfreie Zone werden.
Nicht zuletzt führt eine Regelung von Wahlwerbung in Form von Plakaten zu einer Verminderung des Entsorgungsaufwandes.
Die beiden Fraktionen sind offen für weitere Vorschläge, auch in Richtung der Bereitstellung geeigneter Flächen an zentralen Orten im Stadtgebiet und in den Ortsteilen, um eine Reduzierung der Einzelflächen für Plakate zu erreichen.
Die Beratung von Antrag und Satzung soll sowohl im Hauptausschuss als auch in allen Fachausschüssen erfolgen und in der Stadtratssitzung am 17. Juni 2021 zur Abstimmung kommen.
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