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Regionales

12:46 Uhr | 21.12.2020

Corona: Was darf man bis zu und an den Feiertagen?

AKTUALISIERT - Diese Frage stellen sich viele. Wir aktualisieren, ausgehend von den sich ändernden Verfügung von Bund, Ländern und Kommunen, die Regelungen für das Altenburger Land. Bitte beachten Sie, dass sich dies täglich mit neuen Verfügungen ändern kann!

 

Darf ich Weihnachtseinkäufe tätigen?

 

Dies ist aktuell auch beim stationären Handel möglich. Am 15. Dezember (bis 10. Januar 2021) durften Geschäfte in Thüringen das letzte mal öffnen. Der Onlinehandel (auch der Onlinehandel lokaler Händler) ist davon nicht betroffen und kann auch über diesen Zeitraum hinaus verkaufen und liefern.

 

Kann ich mich für Weihnachten mit Lebensmitteln versorgen?

 

Lebensmittelhändler und Händler der Waren eines täglichen Bedarfes (z.B. Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken,  der  Sanitätshäuser,  der  Drogerien,  der  Optiker,  der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs,  der  Tierbedarfsmärkte,  Futtermittelmärkte,  des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels) sind in Thüringen von den geplante Schließungen ab 16. Dezember nicht betroffen.

 

Darf Essen geliefert werden?

 

Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt.

 

Gilt eine Ausgangssperre?

 

Nein! Es gilt eine Ausgangsbeschränkung. Man darf das zu Hause zum Besuch von erkrankten oder hilfsbedürftigen Verwandten verlassen. Auch das Einkaufen, der Besuch des Arztes oder der Weg zur Arbeit bleiben erlaubt. Dabei dürfen maximal Personen des gleichen Haushaltes (z.B. Familien) unterwegs sein. Sportliche Betätigung im Freien (allein) bzw. kurze Spaziergänge (als Familie) sind ebenfalls zulässig. Seit 16. Dezember gilt im Freistaat Thüringen zusätzlich eine weitergehende Ausgangsbeschränkung zwischen 22.00 und 5.00 Uhr. Dann darf die Wohnung nur noch aus besonderen und fest definierten Grünen verlassen werden. Diese Gründe finden Sie hier!  Für die Nächte vom 24. auf den 25. sowie 25. auf den 26. Dezember 2020 und vom 31. Dezember 2020 auf den 1. Januar 2021 werden gesonderte Regelungen getroffen. 

 

Darf es die Glühweinstände weiter geben?

 

Nein. Seit dem 12. Dezember ist der Ausschank und Verzehr von Alkohol in Öffentlichkeit laut Verfügung des Landkreises Altenburger Land untersagt. Die gleiche Regelung findet sich in der Verfügung des Freistaates Thüringen.

 

Darf man Demonstrieren bzw. politische Veranstaltungen im öffentlichen Raum durchführen?

 

Ja. Diese Veranstaltung unterliegen dem Versammlungsgesetz. D.h. man muss diese Veranstaltung bei der Versammlungsbehörde anmelden und erhält entsprechende Auflagen. Können diese erfüllt werden, dann darf eine entsprechende Versammlung durchgeführt werden. Diese Regelung war auch vor der Corona-Pandemie schon so. Untersagt wurden in Deutschland entsprechende Versammlung immer dann, wenn die Veranstalter eine Durchsetzung der Auflagen nicht garantieren konnten.

 

Bleiben die Schulen geöffnet?

 

Ab 16. Dezember bis zum 10. Januar gehen alle Klassenstufen in den Distanzunterricht. D.h. alle Schüler sollen möglichst zu Hause bleiben. Allerdings soll eine Betreuung von Kindern (Klassenstufen 1 bis 6 und Förderschüler) für Eltern, die arbeiten müssen, ermöglicht werden. 

 

Bleiben die KITAs geöffnet?

 

Der geplante Lockdown ab 16. Dezember sieht auch die Schließung der KITAs vor, eine Notbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufe ist vorgesehen. Anders als bei dem Lockdown im März, werden dabei aber Einzelentscheidungen getroffen. D.h. kann man nachweisen, dass man sich arbeitstechnisch nicht um das eigene Kind kümmern kann, dann kann man Anspruch auf diese Notbetreuung beantragen.

 

Wieviel Personen dürfen sich zu Weihnachten treffen?

 

In der Runde der Ministerpräsidenten hat man sich darauf geeinigt, dass es vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 eine Ausnahme der Fünf-Personen-Regel geben wird. Demnach dürfen vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen eingeladen werden. Dabei zählen Kinder im Alter bis 14 Jahren nicht mit. Diese dürfen aus dem engsten Familienkreis (also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen) stammen. Dabei können diese auch aus mehr als zwei Hausständen stammen. Vorab sollte eine "Schutzwoche" eingelegt werden, also die Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

 

Darf ich in ein anderes Bundesland zu Familienangehörigen fahren?

 

Grundsätzlich ja, beachten Sie aber bitte immer die dort gültigen Regeln. Besuche bei Verwandten vor allem an Weihnachten sind grundsätzlich möglich. Es gelten dabei aber alle anderen Regeln ebenso wie mögliche Sonderregelungen des jeweiligen Bundeslandes!

 

Darf ich an den Feiertagen Angehörige in Pflegeheimen besuchen?

 

Ja. Allerdings darf immer nur ein Angehöriger zu Besuch sein und dieser muss eine FFP-2 Maske tragen.

 

Darf es Gottesdienste geben?

 

Es dürfen Gottesdienste in kleinen Gruppen mit Mund-Nasen-Schutz und ohne Gesang stattfinden. Alternativ bietet altenburg.tv am 24. Dezember 15.00 Uhr einen Gottesdienst und ein Krippenspiel der evangelischen Kirchgemeinde Altenburg an und um 18 Uhr einen Gottesdienst der Evangelisch Freikirchlichen Gemeinde im Kabel, bei Youtube und auf unserem Portal www.altenburg.tv.

 

Wieviel Personen dürfen zu Silvester zusammenkommen?

 

Aktuell gilt das Gleiche wie an Weihnachten. 

 

Darf an Silvester Feuerwerk abgeschossen werden?

 

Es greift nur ein defacto ein Verbot von Feuerwerken. D.h. Feuerwerkskörper dürfen in diesem Jahr nicht verkauft werden. Des Weiteren empfiehlt die Regierung vom Abschießen von Feuerwerk abzusehen. Auf öffentlichen Flächen und Plätzen, die von der zuständigen Kommune (im Altenburger Land ist dies das Landratsamt) definiert werden, ist dies komplett verboten. Aktuell plant das Landratsamt aber eine solche Definition nicht, d.h. Pyrotechnik, die man schon besitzt dürfte man an zahlreichen Plätzen tatsächlich abfeuern.

 

Werden und wie werden Zuwiderhandlungen bestraft?

 

Nach der Verfügung des Landkreises können Zuwiderhandlungen mit bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Laut Verordnung des Freistaates soll die Polizei die Einhaltung der Auflagen sträker kontrollieren. Laut Angaben des Landratsamtes wurden bis Oktober rund 70.000 Euro Bußgelder hinsichtlich Zuwiderhandlungen gegen die Corona-Verodnungen verhängt.

 

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