12:44 Uhr | 28.08.2020
(Kommentar des KBV Altenburg e.V. zur Pressemitteilung vom August 2020)
Artikel über die Brunnenwasseruntersuchung des Vereins VSR-Gewässerschutz
Sichtweise des Kreisbauernverband Altenburg e.V.
geschrieben von Kreisbauernverband Altenburg e.V. in Zusammenarbeit mit dem Thüringer
Bauernverband e.V.
Unseriös
Die vorliegende Pressemitteilung des Nordrhein-westfälischen Vereins VSR-Gewässerschutz
e.V. ist in hohem Maße unseriös. Sie spielt in gefährlicher Weise mit Sorgen der Menschen
und zeichnet ein Zerrbild der Realität. Die getroffenen fachlichen Aussagen werden auf einer
mehr als schwachen Datengrundlage getroffen und spiegeln nicht im Geringsten die aktuelle
Situation der Nitratbelastung des Grundwassers im Altenburger Land wieder. Die
Unterstellungen zur Situation der Landwirtschaft und des Flächenmarktes sind einseitig
ideologisch motiviert, zeigen geringe Kenntnisse der Thüringer Landwirtschaft und hetzen
Betriebs- und Bewirtschaftungsformen gegeneinander auf. Letztendlich ist diese Meldung
nichts weiter als ein Versuch, Besorgnis bei den Bürgern zu schüren und diese zur
kostenpflichtigen Analyse von bestkontrolliertem Trinkwasser zu bewegen oder gleich
Mitglied zu werden - man hätte über diese „Pressemeldung“ gleich „Werbeanzeige“ schreiben
können.
Bereits in den „ermittelten“ Werten zeigt sich die Schwäche der Untersuchung. Die
Messergebnisse sind weder repräsentativ für den Raum Altenburg, noch fachlich fundiert,
noch lassen sich repräsentativ Rückschlüsse auf die Wasserqualität der öffentlichen
Trinkwasserversorgung ableiten. So leitet der Verein VSR-Gewässerschutz von drei erhöhten
Nitratwerten eine Gesamtbeurteilung des Grundwassers für den Raum Altenburg ab. Schon
eine Stichprobe von 14 Proben als repräsentativ darzustellen, ist nichts weiter als ein Versuch,
ein schwaches, nicht repräsentatives Ergebnis dramatisch aufzublasen.
Fakt ist, dass die Nitrat-Werte im Verbandsgebiet des Zweckverband Wasserver- und
Abwasserentsorgung Altenburger Land, nach den offiziellen Untersuchungsergebnissen des
Zweckverbandes, welcher ca. 91.600 Einwohner mit Trinkwasser versorgt, unter 26,7
Milligramm je Liter liegen.
Thüringenweit sind laut Thüringer Monitoring die Nitratbelastungen im Grundwasser schon
länger rückläufig und Überschreitungen lediglich an elf Prozent der Grundwasser-Messstellen
festzustellen.
Die genannten Fakten lassen die Untersuchungen des VSR mehr als fraglich erscheinen. Wo
und wie die Wasserproben „privat genutzter Brunnen“ genommen wurden, scheint ebenfalls
völlig irrelevant bzw. wird nicht ausgeführt. Stattdessen wird pauschal und ohne jede
Herleitung auf die Landwirtschaft gedeutet, was eine absolute Frechheit darstellt. Dass diese
Brunnen darüber hinaus gerade mal das für Trinkwasser unbedeutende oberflächennahe
Schichtwasser erfassen sei am Rande erwähnt.
Von einer im ganzen Raum Altenburg auch nur ansatzweise vorhandenen Überschreitung des
Trinkwassergrenzwertes von 50 Milligramm Nitrat je Liter kann also keine Rede sein. Die
Aussage des
VSR-Gewässerschutz, eine Reduzierung der Nitratbelastung sei dringend nötig, entbehrt jeder
Grundlage und ist reine Panikmache.
Genauso unbedeutend scheint es für den Verein zu sein, dass Untersuchungen des
Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung inklusive Probennahme ausschließlich
akkreditierten und von der oberen Landesbehörde zugelassenen Untersuchungsstellen
vorbehalten sind. Das schreibt die bundesweit geltende Trinkwasserverordnung vor, die die
Anforderungen an Untersuchungsstellen genau definiert. So ist der VSR-Gewässerschutz e.V.
weder in Thüringen noch in Nordrhein-Westfalen akkreditiert und somit keine nach § 15 Abs.
4 TrinkwV gelistete Untersuchungsstelle.
Bürger, die eine Trinkwasseruntersuchung ihres Brunnenwassers wünschen, sollten besser auf
eine amtlich dafür zugelassene Untersuchungsstelle zugehen, anstatt sich auf scheinbare
Fachleute zu verlassen. Eine seriöse Untersuchung des Trinkwassers ist ungleich teurer und
kostet mehr als das zehnfache dessen, was der VSR dafür verlangt. Wer sich ernsthaft für die
Analysedaten aus seinem Gebiet interessiert, sollte seinen Wasserversorger befragen oder die
dafür zuständige Fachbehörde des Freistaates, die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und
Geologie, bei der die Analysedaten der Grundwassermessstellen des Landes sowie der
Wasserversorger zusammenlaufen.
Und nun noch ein paar, für den Verein VSR-Gewässerschutz vielleicht hilfreiche Fakten
zur Thüringer Landwirtschaft:
1.) Die Thüringer Landwirtschaft trägt einen großen Anteil an den oben aufgeführten
positiven Ergebnissen: So halten die Thüringer Landwirtschaftsbetriebe bereits heute im
Durchschnitt den von alter und neuer Düngeverordnung geforderten Bilanzwert bezüglich
Stickstoff ein, wie eine Analyse des Forschungszentrums Jülich im Auftrag des Thüringer
Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ergab. Die Ergebnisse zeigen
außerdem, dass Thüringen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt weit unterdurchschnittliche
Stickstoffbilanzüberschüsse aufweist. Das seit letztem Jahr geltende neue Düngerecht mit
weiteren umfassenden Restriktionen beeinflusst darüber hinaus erheblich das
Düngungsmanagement aller deutschen Landwirte.
Das aktive und freiwillige Engagement der Thüringer Landwirte im Gewässer- und
Erosionsschutz zeigt sich beispielhaft in den fünf Thüringer Gewässerschutzkooperationen, in
denen sich seit dem Jahr 2009 Thüringer Landwirte zusammengeschlossen haben, um
potentielle Nährstoffausträge in Grund- und Oberflächenwasser zu reduzieren
(https://gewaesserschutz-thueringen.de). Durch die erfolgreiche Zusammenarbeit
landwirtschaftlicher Unternehmen mit kompetenten Beratungsunternehmen ist es effektiv
gelungen, das Nitratauswaschungsrisiko noch weiter zu mindern und Stickstoffüberschüsse
signifikant zu senken.
Allerdings werden die Anstrengungen der Landwirtschaft, auch wenn sie bereits heute
greifen, in einigen Regionen nur langfristig messbar sein, da die zugrundeliegenden Prozesse
Jahre und Jahrzehnte dauern. So heißt es im Thüringer Landesprogramm Gewässerschutz zum
Zustand des Grundwassers: „Generell dauert es aufgrund der langen Verweilzeiten der Stoffe
im Grundwasser sehr lange, bis eine Belastung in einem Grundwasserkörper zurückgeht, auch
wenn die Ursache bereits behoben wurde. Die Wirkungen der in den letzten Jahren
durchgeführten Maßnahmen sind daher oftmals noch nicht messbar.“
2.) Fakt ist – der Viehbesatz im Altenburger Land lag im Jahr 2010 bei durchschnittlich 0,37
GV je ha und ist seither noch weiter zurück gegangen. Von einer zu großen Anzahl von
Tieren kann also auch nicht die Rede sein und damit ist die Aussage wieder ein anschaulicher
Beweis für die fehlenden Einblicke des VSR in die Thüringer Landwirtschaft. Der VSR hat
wohl eher seine Bestandsdichten in Nordrhein-Westfalen vor Augen… und sollte zunächst
seine Hausaufgaben erledigen, bevor er falsche Schlüsse zieht oder als Expertenergebnisse zu
verkaufen versucht.
3.) Darüber hinaus wird in vorliegender Pressemitteilung des Vereins versucht,
konventionelle gegen ökologische Landwirtschaft auszuspielen. Denn es handelt sich beim
VSR nicht um einen unabhängigen, neutralen Gewässerschutzverband, sondern um einen
ideologischen Umweltverband, der nur die ökologische Bewirtschaftungsweise als
umweltgerecht legitim ansieht.
Umweltgerechtes Wirtschaften ist aber eine Frage des durchdachten Handelns
verantwortungsvoller Landwirte und keine Frage von ökologisch oder konventionell, auch
wenn sich der ökologische Landbau auf einem insgesamt niedrigerem Düngungsniveau
bewegt.
Was der VSR offensichtlich nicht weiß - der Ökologische Landbau in Thüringen hat sich
entwickelt. So stellten im Jahr 2019 etliche Landwirtschaftsbetriebe ihre Wirtschaftsweise auf
ökologische Produktion um. Mit Stand 31. Dezember 2019 wurde auf einer Fläche von
49.482 ha ökologisch produziert, das sind 2.845 ha mehr als im Vorjahr, eine Entwicklung,
die sich auch in der steigenden Zahl der Anfragen auf „Umstellungsberatung“ bei
Beratungsunternehmen und Landwirtschaftsämtern zeigt. Rund 70 % der ökologisch
bewirtschafteten Fläche in Thüringen werden dabei von Mitgliedern des Thüringer
Bauernverbandes bewirtschaftet. Aber - ob ein Landwirtschaftsbetrieb auf seinem Standort
ökologisch wirtschaften kann und will, sollte ihm ganz allein überlassen werden und nicht
von Verpächtern vorgegeben werden wie es der VSR fordert.
Gleichzeitig zeigen die deutlichen Wachstumszahlen des Ökolandbaus in Thüringen, von rund
15.000 ha in 1998 auf 50.000 ha in 2019, dass auch der vom VSR erhobene Vorwurf, der
ökologische Landbau könne kaum wachsen, eine reine Behauptung ist.
Die geforderte stärkere Förderung des ökologischen Landbaus ist ein Ziel der Thüringer
Landesregierung und in allen Thüringer Verwaltungsebenen und in entsprechenden Strategien
(LEP 2025, Ökoaktionsplan) verankert. Sie ist auch Teil zahlreicher Verfahren zur
Landverpachtung (wie der BVVG, der Verfahren nach Grundstücksverkehrsgesetz u.a.) und
wird zivilgesellschaftlich in breitem Konsens von Parteien, Verwaltungen und Verbänden
umgesetzt.
Die dennoch nur schleppende Entwicklung des Ökolandbau liegt jedoch nicht an fehlenden
Flächen, sondern an der problematischen Wirtschaftlichkeit des Ökolandbaus in Thüringen,
den schwierigen politischen Rahmenbedingungen der EU z.B. des langjährigen Streits um die
Totalrevision der EU-Ökoverordnung, den hohen Zertifizierungs- und Kontrollauflagen, des
hohen Preisdrucks billigerer Importware, geringen Verarbeitungs- und
Vermarktungsstrukturen und vieler anderer Faktoren.
Die immer wieder vorgetragene angebliche „Benachteiligung“ oder „Nichtberücksichtigung“
der ökologischen Landwirtschaft in der Flächenverfügbarkeit bzw. die daraus hypothetisch
resultierende Hemmung des Ökolandbaus ist eine reine Behauptung – die durch keine Zahlen
belegt werden kann.
Die selbstverständlich vorhandenen Probleme einzelner Interessierter an Flächen zu gelangen
(unabhängig ob konventionell oder ökologisch) begründen sich nicht aus einer „nicht
ausreichenden Unterstützung der Landwirtschaft oder einzelner Betriebsformen“, sondern aus
den allgemeinen Problemen des stark umkämpften landwirtschaftlichen Bodenmarktes wie:
der stetig sinkenden Agrarfläche allgemein (die zunehmenden Preisdruck und Engpässe in der
Verfügbarkeit bewirkt), der zunehmenden Zahl an Interessenten und Spekulanten die
Landwirtschaftsfläche wieder als Anlage erkannt haben, zu geringe Pachtgebote des
Einzelnen in Bieterverfahren, langjährige gute Erfahrungen der Verpächter mit ihren
Pächtern, fehlende bzw. unzureichende Betriebskonzepte bei Betriebsgründungen und
Flächenerwerben nach dem Grundstücksverkehrsgesetz und vielen anderen pächter-/
verpächterindividuellen Faktoren.
Eine Stärkung des Ökolandbaus oder anderer Bewirtschaftungsformen in Thüringen kann
nicht über eine einseitig alle anderen Betriebsformen benachteiligende Pachtvergabe
erzwungen, sondern nur über bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen für diese Betriebe
erreicht werden.
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