Altenburg, 24.09.2025 06:24 Uhr

Regionales

00:00 Uhr | 09.03.2010

Service-Telefon im Verbrennungszeitraum

Im Zeitraum vom 18. März 2010 bis 31. März 2010 ist das Verbrennen von trockenem Baum – und Strauchschnitt (mit Ausnahme der Stadt Altenburg) erlaubt. Beim Verbrennen sind die Auflagen aus der Allgemeinverfügung zum Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt (Amtsblatt des Landkreises Altenburger Land vom 27. Februar 2010) einzuhalten. Falls Bürger während des genannten Zeitraums Fragen haben oder es zu Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kommt, ist der Fachdienst Umwelt und Jagd/ Fischerei unter der Telefonnummer 0160/ 2872686 in dem oben genannten Zeitraum erreichbar.

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