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15:29 Uhr | 29.07.2025

Nicht beschlussfähig - einmaliger Fall?

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Beitrag: Nicht beschlussfähig - einmaliger Fall?

In einer gestern kurzfristig einberufenen außerordentlichen Stadtratssitzung war der Stadtrat nicht beschlussfähig. Vor allem die Fraktionen von AfD und Pro Altenburg hatten dadurch das Nachsehen Sie wollten eine Beschlussvorlage durchbringen, während sich ein Großteil der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder im Urlaub befindet. Dies sei ein „ungeheuerlicher und einmaliger Vorgang“, werfen einige Mitglieder der beiden anwesenden Parteien den fehlenden Kolleginnen und Kollegen vor.Doch ein solcher Fall ist keineswegs selten – und schon gar nicht einmalig. Gerade in kleineren Gremien und insbesondere während der Urlaubszeit kann es vorkommen, dass nicht genügend Mitglieder anwesend sind, um Beschlüsse zu fassen.Bereits 1998 kam es im Altenburger Stadtrat zu einem deutlich drastischeren Fall Damals wollte die Verwaltung eine Beschlussvorlage mit rund 40 Seiten Anhang beschließen lassen. Die endgültige Version der Vorlage wurde jedoch erst kurz vor der Sitzung verteilt – zu kurzfristig, um sie von den ehrenamtlichen Mitgliedern neben ihren beruflichen Verpflichtungen sorgfältig durchzuarbeiten.Als die damalige Verwaltung die Vorlage nicht zurückzog, verließen die Vertreter von SPD und Linke die Sitzung und stellten damit ebenfalls die Beschlussunfähigkeit her. In unserem Video haben wir Statements der damaligen Akteure zusammengefasst.Übrigens Ein unentschuldigtes Fernbleiben von einer Stadtratssitzung kann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden.

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