11:03 Uhr | 01.02.2024
Mit einer komplexen Strategie will die Verwaltung gegen Schmierereien vorgehen, die das Stadtbild verschandeln. In einem jetzt vorliegenden Anti-Graffiti-Konzept, das am 15. Januar vom Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung beschlossen worden ist, sind eine Reihe von Maßnahmen aufgelistet, die das illegale Treiben eindämmen sollen.
Das Konzept beinhaltet zunächst, dass alle Schmierereien an städtischen Gebäuden strafrechtlich verfolgt werden. Der Graffitibeauftragte der Stadt zeigt jede festgestellte Schmiererei als Sachbeschädigung an. Anschließend soll die Verunreinigung durch ein von der Verwaltung beauftragtes Unternehmen schnellstmöglich beseitigt werden. Kleinere Verunreinigungen, etwa an Verkehrsschildern oder Papierkörben, werden weiterhin von Mitarbeitern der Stadtwirtschaft entfernt. Wenn es der Polizei gelingt, Täter zu ermitteln, prüft die Stadt, ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Das Konzept sieht darüber hinaus Unterstützung für Private vor, wenn deren Gebäude beschmiert werden. Um Betroffenen einen Anreiz zur Beseitigung zu geben, beteiligt sich die Stadt an den dabei entstehenden Kosten. Dabei gibt es zwei Förderzonen: Für Reinigungsleistungen im Innenstadtbereich können bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet werden, fürs übrige Stadtgebiet (einschließlich Ortsteile) sind 30 Prozent möglich. Bedingung ist, dass der Private Strafantrag stellt und die Beseitigung der Schmiererei schnell erfolgt. Die finanzielle Unterstützung der Stadt erfolgt auf Antrag. Was bei der Beantragung zu beachten ist, regelt eine „Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Beseitigung von illegalen Graffiti an privaten baulichen Anlagen“, die, so wie das Konzept selbst, auf der Homepage der Stadt veröffentlicht wird.
Für die Entfernung von Schmierereien an städtischen Gebäuden und die mögliche Bezuschussung betroffener Privater stehen in diesem Jahr 15.000 Euro zur Verfügung.
Neben den skizzierten Maßnahmen, die gegen illegale Graffiti gerichtet sind, nennt das Konzept auch Eckpunkte für die präventive Arbeit. So sollen Flächen, die gereinigt wurden, durch Aufbringen einer Anti-Graffiti-Schicht oder durch Begrünung mit Kletterpflanzen vor erneuter Verunreinigung geschützt werden. Denselben vorbeugenden Zweck erfüllen kunstvolle legale Graffiti, die an geeigneten städtischen Objekten vorgesehen sind. Ein ungeschriebenes Gesetz besagt nämlich, dass legale Graffiti nicht verunstaltet wird. Welche Gebäude und Fassaden für legale Graffiti infrage kommen, wird aktuell geprüft.
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