09:21 Uhr | 11.01.2023
In Vorbereitung der neuen gesetzlichen Regelung zur Besteuerung von Grundstücken müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform an das Finanzamt übersenden. Die ersten Steuerbescheide liegen bereits vor. Sie lassen ab 01.01.2025 eine Steigerung des Grundmessbetrags um bis zu 70 % erkennen. Bei der Anwendung des von der Stadt Altenburg angewendeten Hebesatzes droht also eine entsprechende Belastung sowohl der Eigentümer. Aber auch Mieter sind von einer Erhöhung betroffen, da die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt wird.
Deshalb hat auf Initiative des SPD-Ortsvereins Altenburg die Stadtratsfraktion SPD/Bündnis 90 Die Grünen für die nächste Stadtratssitzung einen Antrag eingereicht.
Der Oberbürgermeister soll damit beauftragt werden zukünftig dem Stadtrat eine Entscheidungsvorlage mit der Zielsetzung vorzulegen, im Rahmen der Festsetzung der Hebesätze die Gesamtgrundsteuereinnahmen aufkommensneutral zu gestalten. Weiterhin wird die Beauftragung, unter Beachtung des Steuergeheimnisses, ergänzt, den Stadtrat regelmäßig - mindestens jedoch quartalsweise - über die Auswirkungen der Erhöhung der Grundsteuermessbeträge nach dem Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) im Vergleich zur bisherigen Rechtslage auf das Grundsteueraufkommen der Stadt Altenburg zu unterrichten und in Gestalt von Informationsvorlagen, beginnend im 1. Quartal 2023, Auskunft zu erteilen.
„Um eine klammheimliche Bereicherung der Stadt Altenburg zu verhindern, ist dies unbedingt notwendig, um die Eigentümer und Mieter nicht unnötig zu belasten. Nur mit der geforderten proaktiven Transparenz ist der Stadtrat in der Lage, rechtzeitig vor dem 01.01.2025 auf eine Anpassung der Hebesätze in der Stadt Altenburg hinzuwirken.“, so der stellv. Fraktionsvorsitzende Thomas Jäschke.
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