14:54 Uhr | 24.11.2022
Bislang hatte die Energie- und Wasserversorgung Altenburg mit einer langfristigen Beschaffungsstrategie die Auswirkungen auf ihre Energie-Produkte begrenzen können Jetzt müsse ein Teil der Kostensteigerung an die Kunden weitergegeben werden., heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens. Positiv sei, dass die Grundpreise in der Grundversorgung sowohl im Strom als auch im Gas unverändert bleiben. Die Arbeitspreise hingegen müssten aufgrund der zugespitzten Beschaffungssituation nach oben angepasst werden. Die von der Bundesregierung beschlossene Absenkung der Umsatzsteuer für Wärme- und Gasprodukte auf 7 %, würden von der Ewa vollständig an die Kunden weitergegeben und das rückwirkend ab 1. Januar 2022. Die Energiepreisbremsen würden Anfang 2023 bis März 2024 zusätzlich ihre Wirkung zur Entlastung der Kunden entfalten.
Preise im Überblick:
In der Erdgasgrundversorgung steigen die Arbeitspreise zum 1. Januar 2023 um 3,21 Cent/kWh brutto. Dies trifft auf alle drei Verbrauchstufen zu. (Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 % im Gasbereich ist dabei bereits berücksichtigt).
Gaskunden mit auslaufenden Sonderverträgen zum 31. Dezember 2022 erhalten in den nächsten Tagen ein neues Angebot für das Verbrauchsjahr 2023.
Bei der Stromgrundversorgung erhöht sich der Arbeitspreis um 28,47 Cent/kWh auf 52,00 Cent/kWh brutto.
Stromkunden mit auslaufenden Sonderverträgen zum 31. Dezember 2022 erhalten in den nächsten Tagen ebenfalls ein neues Angebot für das Verbrauchsjahr 2023.
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