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00:00 Uhr | 24.11.2009

Bei Ermittlungen auf Ungereimtheiten gestoßen

Staatsanwaltschaft zweifelt an Einbürgerung

Landrat Sieghardt Rydzewski könnte aufatmen, könnte man meinen. Immerhin wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Gera gegen den Landrat des Landkreises Altenburger Land aufgehoben. Dabei wurde er wegen der Beihilfe zur Erschleichung der Einbürgerung des so genannten Mario-Max zu Schaumburg-Lippe angezeigt. Genau dieses Erschleichen, durch den in Salzburg geborenen Mario-Max, hat aber offenbar nicht stattgefunden. Musste es auch nicht, denn scheinbar hat der Österreicher mit offenen Karten bezüglich seiner Einbürgerungskriterien gespielt. Zu diesem Ergebnis kommt die Staatsanwaltschaft in Gera.

Und so könnte Rydzewskis Freude von kurzer Dauer sein. So hege das Landesverwaltungsamt in Weimar, die Aufsichtsbehörde des Landratsamtes, große Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einbürgerung. Schon bei bloßer Betrachtung der Einbürgerungsakte, wäre sofort klar, dass Mario-Max die notwendigen Einbürgerungskriterien nicht erfüllen würde. Dieser habe sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht einmal die Mühe gemacht, im Antrag eine deutsche Adresse anzugeben. Es hätten daher „vor einer Einbürgerung weitere Nachforschung von der Einbürgerungsbehörde gemacht werden müssen“ heißt es im Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft.

Tatsächlich hätte Mario-Max mindestens acht Jahre in Deutschland leben müssen, bevor er einen Einbürgerungsantrag hätte stellen können. Durch einen Einbürgerungstest kann diese Zeit um ein Jahr verkürzt werden. Angeblich habe dieser auch einen entsprechenden Kurs an der Volkshochschule im Altenburger Land besucht, teilte er in einem selbst verbreiteten Interview mit. Allerdings verkündete der Verband der Volkshochschulen in Thüringen, dass es seit dessen Einführung, nicht eine Nachfrage und somit auch kein Angebot für einen Einbürgerungstest gegeben habe. Dies hatte dem Landratsamt, als Träger der Volkshochschule des Landkreises, ebenfalls auffallen können.

Entsprechende Nachforschungen muss aber Landrat Rydzewski, der die Einbürgerungsurkunde selbst unterschrieben hatte, nicht für notwendig gehalten haben. Die Lebensumstände von Mario-Max hätten dem Landrat allerdings vertraut sein müssen. Immerhin war er Trauzeuge bei der Hochzeit von Mario-Max’ Mutter und auch Ehrengast bei der Feier in Österreich. Des weiteren scheinen hinter verschlossenen Türen auch Verhandlungen über den Verkauf des Schlosses Tannenfeld an den Österreicher zu laufen. Zumindest behauptete dieser öffentlich mehrfach, das Objekt in nächster Zeit zu erwerben.

Doch dafür bräuchte er die deutsche Staatsbürgerschaft nicht. Vielmehr geht es um den Rechtsstreit mit dem eigentlichen Fürstenhaus Schaumburg-Lippe. Zu gern möchte Mario-Max sich Prinz des edlen Geschlechts nennen, doch in Österreich sind Adelstitel abgeschafft. Und tatsächlich ist dieser, seit seiner Einbürgerung, im Besitz eines deutschen Passes, der den Rydzewski-Vertrauten als Dr. Mario-Max Prince Antonius Adolf Adalbert Edward Oliver Prinz zu Schaumburg-Lippe ausweist. Mittlerweile existiert auch eine deutsche Wohnadresse in Wintersdorf. Allerdings präsentiert sich das Einfamilienhaus nach DDR-Standard, welches, internen Informationen zu Folge, nur wenige Euro gekostet haben soll, wenig fürstlich.

Nun werden an der durch Rydzewski unterschriebenen Einbürgerung durch das Landesverwaltungsamt und die Staatsanwaltschaft „erhebliche Bedenken“ laut. Vor allem die fehlende aber notwendige Nachforschung der Einbürgerungsbedingungen scheinen den Behörden aufzustoßen. Entsprechende Presseanfragen zu diesem Thema werden vom Landratsamt Altenburger Land übrigens nicht beantwortet. Man verweist hierbei auf den Datenschutz und gibt sich auch bei weiteren Nachfragen eher zugeknöpft. Obwohl alle Presseanfragen und die entsprechenden Antworten auf der Homepage des Landkreises Altenburger Land veröffentlicht werden, spart man dieses Thema weitgehend aus. So wurden Anfragen von tv.altenburg zu diesem Thema aus dem September bis heute nicht auf der entsprechenden Seite veröffentlicht.

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