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09:13 Uhr | 24.08.2020

Riesenbärenklau muss beseitigt werden

Altenburg. Ende Juli, Anfang August ist die Zeit der Reife. Viele Pflanzen beenden im Hochsommer ihre Blühphase und bilden Samen aus. Das gilt für die Früchte auf den Feldern, genau wie für liebevoll gehegte Zierpflanzen in privaten Gärten. Als solche ist einst der Riesenbärenklau, dessen Blüten nun ebenfalls welken, vom Kaukasus nach Europa gekommen.

 

Doch längst zählt der Riesenbärenklau nicht mehr zu den Zierpflanzen. Nichtsdestotrotz breitet sich die Pflanze, die wegen ihrer Größe von rund drei Metern auch Herkulesstaude genannt wird, sukzessive weiter aus. Inzwischen ist der Doldenblütler auch im Altenburger Land heimisch geworden. Relativ große Flächen hat der Riesenbärenklau am Stausee Windischleuba, entlang der Pleiße oder auf dem Bahndamm in Gößnitz besiedelt. Und das ist ein Problem, denn Heracleum mantegazzianum ist eine invasive Art, die nicht in die hiesige Flora gehört, sich hier aber hervorragend entwickelt und dabei heimische Arten verdrängt. Zudem ist der Riesenbärenklau aus medizinischer Sicht für den Menschen problematisch, denn die Pflanze sondert ein phototoxisches Gift ab. Phototoxisch bedeutet, die Substanz, die über Berührung auf die Haut gelangt, reagiert mit Sonne. „Was oft zu schweren Verätzungen führt“, warnt Marco Kertscher, zuständig für den Artenschutz in der Naturschutzbehörde des Landkreises. Deshalb rät er bei Kontakt mit dem Riesenbärenklau, die betroffene Stelle schnell abzudecken, etwa mit einem T-Shirt, und sofort Schatten aufzusuchen.

 

Und Kertscher hat noch einen Tipp, wer Riesenbärenklau auf seinem Grundstück entdeckt, sollte ihn umgehend entfernen. Nicht in erster Linie wegen der Gesundheitsgefahr, die von dem Gewächs ausgeht, sondern weil der Riesenbärenklau als Neophyt auf dem Index der Europäischen Union steht. Wegen der zunehmenden naturschutzfachlichen und wirtschaftlichen Bedeutung tierischer und pflanzlicher Einwanderer hat die EU 2015 eine entsprechende Verordnung erlassen. „Grundsätzlich verfolgt diese Vorschrift das Ziel, die Anzahl der gebietsfremden Arten zu regulieren und gegebenenfalls zu minimieren. Für den Riesenbärenklau folgt daraus die Verpflichtung zum Beseitigen“, erläutert Kertscher. Dazu seien Grundstückseigentümer
verpflichtet. Wer dem nicht nachkommt, muss im schlimmsten Fall mit einem Zwangsgeld rechnen.

 


Damit es nicht soweit kommt, sollte auftauchender Riesenbärenklau mit Wurzel ausgegraben und im Restmüll entsorgt werden. „Bitte nicht in der Bio-Tonne, denn damit sich die Samen nicht weiter ausbreiten, müssen die Reste verbrannt werden“, sagt Kertscher und mahnt an, beim Umgang mit der Pflanze unbedingt Schutzkleidung zu tragen.

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