16:48 Uhr | 22.04.2020
Bis zum 4. Mai 2020 können, laut Beschluss des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen (Husten/Schnupfen) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von bis zu sieben Tagen telefonisch durch den Hausarzt ausgestellt werden.
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