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Regionales

09:28 Uhr | 09.04.2020

Was ist Ostern im Altenburger Land erlaubt?

Was ist zu Ostern im Altenburger Land erlaubt? Grundlegend regelt sich dies nach den Allgemeinverfügungen des Freistaates Thüringen, deren aktuellste Version Sie hier finden. Wir haben daraus alle wichtigen Details zusammengestellt, die während der Feiertage in Frage kommen könnten:

 

Wer darf zu Osterfeiern zusammenkommen?

 

Unstrittig ist die sogenannte Kernfamilie bzw. all jene, die zusammen in einem Haus leben. Zwar gibt es keine Verfügung, wer sich in den eignenen vier Wänden alles treffen darf, trotzdem empfiehlt es sich auch hier Ansammlungen zu vermeiden. Im Landkreis Greiz gibt es deutlich mehr Infizierte (über 220) als im Altenburger Land (über 30) und inzwischen 11 Tote durch Covid-19. Hier waren allein zwei Familienfeiern der Auslöser für die hohe Zahl an Infizierten.

 

Sind Gottesdienste oder Osterfeuer erlaubt?

 

Nein. Alterantiv bietet altenburg.tv an Karfreitag (15.00 Uhr) und am Ostersonntag (10.00 Uhr) Gottesdienste an. Gottesdienste und Osterfeuer fallen unter das allgemeine Versammlungsverbot bedingt durch die Corona-Epidemie.

 

Darf ich grillen?

 

Im Garten oder auf dem eigenen Grundstück ist das Grillen erlaubt. Dabei darf auch hier nur die Kernfamilie bzw. maximal eine nicht zur Familie gehörende Person dabei sein. Grillen auf öffentlichen Plätzen oder in Parks ist auch dort untersagt, wo es normalerweise erlaubt wäre.

 

Darf ich in den Garten?

 

Ja. Der Besuch des eigenen Gartens ist erlaubt. Auch hier gelten die Regeln hinsichtlich Kernfamilie und maximal einer weiteren Person. 

 

Darf ich auf meinen Dauercampingplatz?

 

Nein. Campingplätze sind für alle Nutzer gesperrt.

 

Darf ich Ausflüge machen oder Wandern gehen?

 

Ausflüge mit dem Fahrzeug oder auch dem Motorrad sind in Thüringen nicht verboten. Problematisch kann es bei Übertritt in ein anderes Bundesland werden. So braucht man in Sachsen entsprechende Genehmigung und dies wird von der Polizei auch überprüft. Im Zweifelsfalle wird man zurückgeschickt. 

Ausflüge z.B. zum Wandern oder Fahrradfahren sind in Thüringen erlaubt. Dabei gilt wieder die Regelung Kernfamilie bzw. eine weitere fremde Person. Dabei ist zu anderen Spaziergängern oder Radfahrern der Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

 

Darf ich meine Familie besuchen?

 

Grundsätzlich gilt hier für Thüringen nur eine Einschränkung bei Besuch von Verwandten in Pflege- oder Seniorenheimen. Dies ist nicht möglich! Besuche in privaten Haushalten sind nicht verboten. Allerdings sollte man sich immer die Frage stellen, ob es nicht ein Ansteckungsrisiko geben könnte. Gerade der Besuch von Oma und Opa kann ein Risiko darstellen. Wenn man dies unbedingt machen möchte sollte auf Hygiene und Abstandsregeln geachtet werden. Sicherer allerdings ist es, wenn man in diesem Jahr auf den Osterbesuch verzichtet.

 

Kann ich Speisen bestellen?

 

Restaurants dürfen, unter Auflagen, in Thüringen Speisen nach Hause liefern oder via Straßenverkauf anbieten. Sollte Ihr Lieblingsrestaurant das ermöglichen, so ist dies erlaubt. Anders sieht dies aus, wenn Ihr Lieblingsrestaurant in Sachsen ist. Hier ist der Bringedienst und Straßenverkauf teilweise untersagt.

 

Welche Strafen drohen, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?

 

Nichteinhaltung des Mindestabstandes: 100 Euro

Öffentliche Ansammlung: 400 Euro

Der Veranstalter einer öffentlichen Ansammlung: 1.000 Euro

Besuch eines Seniorenheimes: 1.500 Euro

Öffnung einer Einrichtung für Publikumsverkehr: 4.000 Euro (ausgenommen alle erlaubten Unternehmen)

 

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