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09:11 Uhr | 27.04.2018

Stadtrat fordert Aufklärung

Datenleck im Altenburger Rathaus

Offenbar hat man in der Altenburger Stadtverwaltung ein dauerhaftes Datenproblem. Aus Richtung des Stadtrates gerät jetzt die Verwaltung zunehmend unter Druck. Im Zuge einer Presserecherche sind offenbar mehrfach Personenstandsdaten an Journalisten übermittelt worden. Als Quelle gab die Osterländer Volkszeitung die Rathausspitze und Vertreter der SPD an. Dabei ging es um zwei Mitglieder des Stadtrates, die dem Stadtrat angehören aber angeblich ihren Hauptwohnsitz nicht in Altenburg hätten.

Der Fraktionschef des Altenburger Stadtforums, Johannes Schäfer, wollte daher in der gestrigen Stadtratssitzung von Altenburgs Oberbürgermeister Michael Wolf (SPD) wissen, ob es schon Nachforschungen gäbe, welcher Mitarbeiter aus der Verwaltung entsprechende Informationen an die Presse weiterleite. Dieser antwortete eher schmallippig, dass er dies nicht wisse und verwies außerdem auf den Datenschutz. Doch genau damit scheint man an der Rathausspitze ein Problem zu haben. In einem anderen Fall musste sich die Verwaltung vor Gericht verantworten, da Details über die Krankheit eines Mitarbeiters sogar via Pressemitteilung in die Öffentlichkeit gelangten.

Erbost über diesen Umgang zeigte sich auch Harald Stegmann (Die Linke). "Ich finde die Verfahrensweise unmöglich" hielt Stegmann Wolf entgegen und bekam Beifall von der Mehrheit des Stadtrates.

Peter Müller (Pro Altenburg) zeigte sich indes unsicher. Wie verhalte es sich mit Beschlüssen des Stadtrates, wenn tatsächlich ein Mitglied nicht rechtens in dem Gremium sitzen würde. Zumindest hier konnte der Oberbürgermeister Entwarnung geben. Mit dem Vollzug eines Beschlusses sei dieser auch rechtsgültig, egal, wie dieser zu Stande gekommen sei.

Das betroffene FDP-Stadtratsmitglied indes zeigt sich entspannt. Der angebliche Skandal eines falschen Wohnsitzes könnte tatsächlich nur heiße Luft sein. 2015 wurde auch das Thüringer Meldegesetz in Bundesrecht überführt, und gibt relativ freie Möglichkeiten, sich in dem Fall des Besitzes mehrerer Wohnmöglichkeiten für einen Hauptwohnsitz zu entscheiden. In der entsprechenden Durchführungsverordnung definiert man den Hauptwohnort mit: "...ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der meldepflichtigen Person abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen..."

Demzufolge könnten die Anschuldigungen gegen die zwei Mitglieder des Stadtrates auf der Basis des bis 2015 gültigen und damit falschen Meldegesetzes basieren. Aber auch, wenn sich dieser "Skandal" in Luft auflöst, so bleibt das Datenleck an der Spitze der Stadtverwaltung.

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