Die Fraktion DIE LINKE des Altenburger Stadtrates hält es für dringend erforderlich, einige Aussagen des Vorsitzenden der Fraktion pro Altenburg zu kommentieren bzw. richtig zu stellen:
1. Zur zukünftigen Entwicklung des Einzelhandels in unserer Stadt kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein und auch in unserer Fraktion ist der Diskussionsprozess dazu noch nicht abgeschlossen. Eines hat sich aber in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt: ohne die angemessene Einbeziehung verkehrstechnisch und größenmäßig geeigneter Flächen außerhalb des historischen Stadtkerns wird es keine Weiterentwicklung des Einzelhandels in Altenburg geben. Dabei muss Altenburg auch seiner Verantwortung als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums bei der Versorgung der Umlandgemeinden gerecht werden. Peter Müller reduziert diesen Fakt auf die Frage „Will ich die Innenstadt stärken oder das beginnende Ladensterben forcieren?“ Das ist nicht nur reiner Populismus, sondern auch nicht bis zum Ende durchdacht. Mit der Sallerinvestition im Gewerbegebiet Altenburg Nord-Ost ergibt sich zum ersten Mal seit Jahren die Möglichkeit, das Quartier 15 (Kornmarkt, Spiegel- und Klostergasse, G.-Altenbourg-Straße) im Zentrum zu beleben. Dringend benötigte Stellplätze, kombiniert mit weiterem Einzelhandel, werden für eine Steigerung der Attraktivität des historischen Stadtkernes sorgen. Wenn man in diesem Zusammenhang die Investitionen der Städtischen Wohnungsgesellschaft und der Altenburger Wohnungsgenossenschaft in modernen, bezahlbaren Wohnraum betrachtet, werden weitere potentielle Kunden in das Zentrum „gelenkt“. Deshalb hinkt auch der Vergleich mit Meerane. Natürlich ist das Gewerbegebiet im Verhältnis zu ca. 16.000 Einwohnern überdimensional mit Einzelhandelseinrichtungen bestückt. Davon kann doch aber in Altenburg, selbst mit der Investition der Fa. Saller, nicht die Rede sein. Wenn man Peter Müllers Gedanken konsequent zu Ende denkt, heißt das: wenn wir Niemanden finden, der in der Innenstadt sein Geschäft betreiben will, bleibt der Einzelhandel in der Stadt Altenburg eben wie er ist!
Das kann nicht das Ziel der Stadt Altenburg sein. Stagnation statt Wachstum ist das falsche Signal!
2. Die Aussagen des Fraktionsvorsitzenden zur geplanten Photovoltaikanlage an der Zwickauer Straße sind nicht nur schlichtweg falsch, sie sind auch ein negatives Signal an potentielle Investoren.
Falsch ist, dass sich Grundstückseigentümer und Investor mit dem Konzept der Nutzung des Grundstückes „verspekuliert oder verkalkuliert“ haben.
Richtig ist, dass sich Grundstückseigentümer und Investor auf Beschlüsse des Stadtrates verlassen haben.
Zur Erinnerung :
am 15. Dezember 2011 beschloss der Stadtrat das „Entwicklungskonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gebiet der Stadt Altenburg“, in welchem u.a. die das Fläche an der Zwickauer Straße eben für diese Nutzung ausgewiesen wurde
am 28. Februar 2013 fasste der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Zwickauer Straße“
am 21. März 2013 wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen
am 07. Juli 2013 beschloss der Stadtrat den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Zwickauer Straße
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen nach der öffentlichen Auslegung waren Ergänzungen im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes erforderlich, die die Grundzüge der Planung berührten: nämlich die Darstellung des Nonnengrundbaches innerhalb des Geltungsbereiches. Der Planentwurf wurde erneut ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange wurden erneut beteiligt. Parallel dazu beschloss der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altenburg für diesen Teilbereich.
Am 25. Mai 2014 erfolgte die Neuwahl des Stadtrates und am 21. November 2013 beschloss der Stadtrat die Änderung des Vorhabenträgers des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Zwickauer Straße“.
Nur einen Tagesordnungspunkt später lehnte der Stadtrat den Billigungs- und Auslegungsbeschluss überraschend ab. Damit wurden, erstmals in der Geschichte des Stadtrates seit 1990, Beschlüsse aus vorhergehenden Wahlperioden ignoriert! Sich dann hinzustellen und zu sagen „der Eigentümer hat sich verspekuliert oder verkalkuliert“ ist schon starker Tobak.
Natürlich wird das Baurecht erst mit dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen. Aber die bisherigen Beschlüsse des Stadtrates haben das deutliche Interesse der Stadt Altenburg an diesem Vorhaben signalisiert!
Haben Eigentümer und Investoren nicht das Recht, sich auf die geltende Rechtslage der Stadt zu verlassen? Sind Stadträte nicht verpflichtet, geltendes Recht (auch wenn es ihnen persönlich nicht gefällt) einzuhalten und damit Verlässlichkeit zu schaffen?
Es würde der Fraktion pro Altenburg gut zu Gesicht stehen, wenn sie sich an Fakten halten würde statt populistische Stammtischthesen in die Welt zu setzen.
Jede andere Nutzung des Geländes würde einen Erschließungsaufwand erfordern, der bisher schon die bisher angedachten Bauvorhaben als unwirtschaftlich scheitern ließ.
Unseres Wissens hat der Betreiber des künftigen betreuten Wohnens bereits Interesse an der Abnahme von Strom der Photovoltaikanlage signalisiert.
Eine Photovoltaikanlage gibt keine Schadstoffe in den Boden oder die Luft ab und verursacht auch keinen Lärm.
Der Investor hat sein überarbeitetes Konzept in der Februar-Stadtratssitzung vorgestellt und weitere (freiwillige und zusätzliche) Sichtschutz-, Begrünungs- und Bachsanierungsmaßnahmen in Aussicht gestellt.