Altenburg, 27.07.2025 16:53 Uhr

Regionales

11:33 Uhr | 01.09.2014

Verbrennung von trockenem Baum- und Strauchschnitt

Im Zeitraum vom 20. Oktober 2014 bis 15. November 2014 ist das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt in bestimmten Gebieten des Landkreises Altenburger Land erlaubt.
Beim Verbrennen sind die Auflagen aus der Allgemeinverfügung zum Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt einzuhalten. Diese wird am 13. September 2014 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und kann auch im Internet unter www.altenburgerland.de nachgelesen werden. Die Kerngebiete der Städte werden wie bereits im vergangenen Jahr von der Verbrennung ausgeschlossen.
Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Möglichkeit des Verbrennens von trockenem Baum- und Strauchschnitt nur im Ausnahmefall eine Entsorgungsmöglichkeit darstellen soll. Im Recyclingzentrum Leipziger Straße in Altenburg sowie auf den Recyclinghöfen Meuselwitz, Schmölln, Gößnitz, Lucka und Frohnsdorf und in der Kompostieranlage Göhren kann Grünschnitt bis ½ m³ pro Anlieferer und Woche kostenlos abgegeben werden.
Für Fragen stehen das Landratsamt Ihnen gern unter der Telefonnummer 03447 586-490 zur Verfügung.

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