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Regionales

14:22 Uhr | 10.04.2013

Tierschutzverein verliert Rechtsstreit

Es ging um die Wahl des Vorstandes des Altenburger Tierschutzvereines, im Zuge dessen sich allerdings unterschiedliche Fronten innerhalb des Vereines auftaten. So waren zahlreiche Mitglieder zur Wahl des Vorstandes einfach nicht eingeladen worden. Dass es sich dabei um all jene Mitglieder handelt, welche die Arbeit des Vorstandes eher kritisch sehen, macht die Aktion umso brisanter.

Nachdem die rund 15 nicht eingeladenen Mitglieder von der Wahl erfahren hatten, zogen diese kurzerhand vor Gericht. Das Amtsgericht Altenburg gab nun der Klägerin Petra Weber aus Meuselwitz recht.

So habe der Vorstand tatsächlich nicht Satzungsgemäß eingeladen. Auch die öffentliche Einladung über die Medien wurde versäumt. Damit sei die Wahl vom 28.11.2012 nicht rechtsgültig. Inzwischen wurde die Wahl jedoch nachgeholt und der Vorstand damit bestätigt.

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