17:32 Uhr | 22.03.2013
Wer sein Fahrrad liebt, der schiebt. Fast hätte dieser Spruch in Altenburg seine Gültigkeit verloren. Auf der gestrigen Sitzung des Stadtrates sollte das Gremium über eine Verwaltungsvorlage entscheiden, welche die, seit 1996, gültige Satzung für Wochen-, Weihnachts- oder Bauernmärkte anpasst. In der Satzung ist auch festgelegt, was man auf soclehn Märkten nicht machen darf. So ist das Verwenden von Megaphonen ebenso untersagt, wie die Nutzung von transportablen Bauchläden.
Allerdings stolperte das CDU-Fraktionsmitglied Dr. Sandy Reichenbach über einen viel ominöseren Passus der angepassten Satzung. So sollte auch das "Mitführen" von Fahrrädern z.B. zu Wochenmärkten verboten werden. Damit wäre nicht nur das Fahrrad fahren auf dem Markt, sondern auch das Schieben des Drahtesels, an jedem Mittwoch und Samstag verboten gewesen. Also nix mit "lieben" und "schieben".
Selbst auf Nachfrage hatten die Verwaltungsvertreter wenig Einsehen, dass das Verbot des "Mitführens" von Fahrrädern zu Wochenmärkten respektabler Unsinn sei. Schon wollte die CDU-Fraktion per Antrag dem Wahnsinn ein Ende bereiten, als Altenburgs Oberbrügermeister Mitleid mit den Eigentümern von Fahrrädern hatte und den Passus kurzerhand strich.
Trotzdem Vorsicht: Das "Mitführen" von Motorrädern, Mopeds oder ähnlichen Fahrzeugen bleibt verboten. Was ist eigentlich mit Fahrrädern mit Hilfsmotoren, wie sie die Post verwendet? Und übrigens gilt es auch, leise zu sein. Waren sind nämlich nicht "überlaut anzupreisen".
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