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Regionales

13:20 Uhr | 20.03.2013

Begleitbeschluss zum Haushalt ist zum Teil rechtswidrig

Landrätin Michaele Sojka hat pflichtgemäß die Rechtmäßigkeit des 3. Punktes des Änderungsantrages der Fraktionen CDU, SPD und FDP zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan prüfen lassen. Die Fraktionen hatten auf der Kreistagssitzung am 6. März 2013 per Beschluss erwirkt, dass Stellenneubesetzungen im Landratsamt nur intern durch innerbetriebliche Ausschreibungen oder Umsetzungen vorgenommen werden dürfen. Die Rechtsabteilung der Kreisverwaltung ist nun zu der Auffassung gelangt, dass der Beschluss unzulässig in die Personalhoheit der Landrätin eingreift und damit rechtswidrig ist. Nach der Thüringer Kommunalordnung ist die Landrätin verpflichtet, gegen den rechtswidrigen Beschluss vorzugehen. Daher bereitet die Kreisverwaltung nun ein Beanstandungsverfahren nach Paragraph 113 der Thüringer Kommunalordnung vor. Am Donnerstag, den 28. März 2013, wird um 17 Uhr eine Sonderkreistagssitzung stattfinden, bei der die Kreistagsmitglieder über Aufrechterhaltung oder Aufhebung des Punktes 3 des Beschlusses Nr. 214 entscheiden müssen. Bleibt es bei einer Aufrechterhaltung, ist die Kreisbehörde verpflichtet, die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landesverwaltungsamt, darüber zu informieren.

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