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Regionales

00:00 Uhr | 29.03.2010

Altenburger Wasser beschäftigt Thüringer Landtag

In der Plenarsitzung am Donnerstag, den 25.03.2010, wurde eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Dr. Birgit Klaubert durch den Thüringer Innenminister beantwortet. Frau Klaubert wollte wissen, welche Möglichkeiten bestehen, die z.T. drastische Gebührenerhöhung für die Wasserver- und die Abwasserentsorgung in Altenburg durch den Einsatz von Fördermitteln zu dämpfen. Dieses Thema hatte seit der Ankündigung der entsprechenden Gebührenerhöhung die Gemüter bewegt. Dabei wurde durch den Innenminister darauf hingewiesen, dass seitens der Altenburger Aufgabenträger bisher noch kein Antrag auf Gewährung von Finanzhilfen vorliege, nach welchen derartige Gebührensteigerungen vermieden werden können.
Die Richtlinie über die Gewährung von Finanzhilfen hat zum Ziel, Verluste von Gesellschaften für die Wasserver- und Abwasserentsorgung aufzufangen und gleichzeitig zumutbare Gebühren und Beiträge für die Bürger zu erhalten. Dabei geht die Richtlinie von einer Höhe von 2,30 €/m³ (inkl. Grundgebühr und Mehrwertsteuer) für Wasser und von 3,05 €/m³ (inklusive Grundgebühr) für Abwasser aus. Nach Auffassung von Birgit Klaubert und der Stadtratsfraktion DIE LINKE sollte diese Förderung in Anspruch genommen werden.Eine entsprechende Nachfrage im Altenburger Stadtrat am vergangenen Donnerstag beantwortete der Werkleiter des ASA unbefriedigend. Er verwies auf die Einrechnung der Verzinsung des Eigenkapitals in die Gebührenkalkulation, welche dazu führe, dass die Förderrichtlinie für Altenburg nicht in Anspruch genommen werden könne.

Vor diesem Hintergrund wird die LINKE weiterhin prüfen, ob dieser Umstand so hingenommen werden muss, ist doch durch das Innenministerium ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die Bürger nicht übermäßig belastet werden sollen. Die LINKE ist durchaus der Auffassung, dass kostendeckende Gebühren berechnet und erhoben werden sollen. Zugleich müssen jedoch alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden. Wenn das nicht der Fall ist, muss die Werkleitung nachbessern und eine neue Kalkulation vorlegen. Nach dieser müssen sich dann die Gebühren für Wasser und Abwasser bemessen. Wenn die Gebühren für die Wasserver- und Abwasserentsorgung in Altenburg inzwischen weit über dem o.g. Limit liegen, ist dringender Handlungsbedarf geboten. Dabei ist auch festzustellen, dass ehrenamtliche Mitglieder des Werkausschusses umfassend über Fördermöglichkeiten informiert werden müssen. Das ist bisher offensichtlich nicht geschehen. Vielleicht ist es in Altenburg an der Zeit, bei der ASA einen Verbraucherbeirat zu bilden, welchen es in anderen Städten und Regionen bereits gibt. Nicht hingenommen werden solche Äußerungen, wonach der zurückgehende Verbrauch automatisch Gebührenerhöhungen nach sich zieht. Das ist niemandem zu vermitteln.

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