Altenburg, 07.10.2026 21:30 Uhr

Regionales

19:04 Uhr | 07.10.2026

Großstechau und Thonhausen kämpfen für ihre Schulen

Demonstration vor dem Kreistag

Altenburg/Nöbdenitz - Laut einem Kreistagsbeschluss vom 2. April 2025 sollte in der heutigen Kreistagssitzung im Zuge der Schulnetzplanung die Grundschulen in Großstechau, Thonhausen und Nöbdenitz am Standort Nöbdenitz zusammengelegt werden. Dafür soll ein Campus für Grund- und Regelschule in Nöbdenitz entstehen. Damals war die Gesamtplanung für den Landkreis mit 23 Ja- bei 15 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen beschlossen worden. In der heutigen Kreistagssitzung sollte der Start in die Investition in den Campus beschlossen werden. Landrat Uwe Melzer sieht in diesem Weg die Zukunftsfähigkeit der Schulstandorte in der Region. So habe das Schulamt die Zusammenlegung begrüßt, da der Einsatz von Lehrern so stabiler garantiert werden könne. Auch der Landkreis könne mit einer Zweidrittel-Förderung in einen Schulstandort zukunftssicher investieren, dafür sollen mit dem Beschluss die Planung beginnen. Aktuell wären Investitionen in alle drei Standorte notwendig, welche z.T. nicht mehr die geforderten Schülerzahlen garantieren könnten, so der Landrat.

 

Aber vor allem betroffene Eltern mit ihren Kindern haben, heute vor dem Landratsamt im Zuge der Kreistagssitzung, gegen die geplanten strukturellen Veränderungen der Schullandschaft im Altenburger Land demonstriert. Die Schulkonferenz der staatlichen Grundschule „Theodor Körner“ in Großstechau hat sich mit einem einstimmigen Beschluss gegen den aktuellen Entwurf des Schulnetzplanes positioniert. Auch der Förderverein aus Thonhausen schließt sich der Position der Betroffenen in Großstechau an.

 

Die Schulgemeinschaft aus Eltern und Lehrkräften fordert stattdessen den ressourcenschonenden Ausbau der bestehenden Strukturen in Großstechau und Thonhausen und untermauerten dies mit einem umfangreichen Argumentationskatalog. Ein zentraler Punkt der Befürworter ist die stabile Schülerentwicklung: Die aktualisierten Prognosen belegen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestschülerzahl von in der Regel 15 Kindern pro erster Klasse dauerhaft und stabil z.B. in Großstechau erreicht wird. Laut der vorgelegten Statistik wird die Gesamtschülerzahl bis zum Schuljahr 2028/29 voraussichtlich hier sogar auf 88 Schüler ansteigen. Die aktuelle Infrastruktur mit fünf Klassenräumen, Horträumen und einer Turnhalle reiche für einen reibungslosen Schulbetrieb auch in Zukunft vollkommen aus.

 

Darüber hinaus äußern die Kritiker der Fusionspläne massive sicherheitstechnische Bedenken bezüglich des geplanten Standortes in Nöbdenitz. Dort fehle es an einer sicheren Buswendeschleife, Gehwegen sowie Zebrastreifen an viel befahrenen Straßen, was ein unkalkulierbares Risiko für die Grundschulkinder darstelle. Großstechau biete hingegen eine direkt funktionierende und sichere Verkehrsanbindung. Auch wirtschaftlich und ökologisch sei die Nutzung der Bestandsgebäude die vernünftigere Lösung, anstatt ein Großprojekt auf einem Landschaftsschutzgebiet zu errichten.

 

Neben harten Fakten führt die Schulgemeinschaft auch pädagogische und soziale Gründe ins Feld. Die Schule fungiere als Herzstück des gesellschaftlichen Lebens im Ort und sei tief mit dem dörflichen Vereinsleben verwurzelt. Als pädagogisches Alleinstellungsmerkmal wird das seit 2015 bestehende „Bildungshauskonzept“ hervorgehoben: Die enge Kooperation mit der direkt benachbarten Kindertagesstätte garantiere den Kindern einen nahtlosen und angstfreien Übergang in die Grundschulzeit. Gestützt werde dieser erfolgreiche Schulalltag durch eine hervorragende und lückenlose Personalausstattung, die Großstechau zu einem attraktiven Arbeitsplatz für Lehrkräfte mache.

 

Die Botschaft der Großstechauer  und Thonhausener ist klar: Man will sachlich, aber bestimmt für den Erhalt der bewährten Lernorte einstehen, um den ländlichen Raum nachhaltig zu stärken.

 

Ein Vertreter der AfD hat den aktuellen Beschlussvorschlag abgelehnt. Die Fraktion hatte der Schulnetzplanung zwar bereits zuvor ihre Zustimmung verweigert, dies damals jedoch mit der geplanten Schließung der Schule in Ponitz begründet. Zur aktuellen Argumentation verwies der Vertreter auf das Thüringer Schulgesetz, welches durchaus Ausnahmen zulasse, um auch solche Schulen weiterzubetreiben, die die gesetzlichen Mindestschülerzahlen nicht erreichen. 

 

Der Fraktionschef der „Starken Heimat“ kritisierte scharf, dass die Verwaltung erst zehn Minuten vor der Beschlussfassung eine inhaltliche Änderung eingebracht habe. Er betonte, dass die Schulnetzplanung für 2025 bis 2030 eine eindeutige Zusammenlegung der Standorte lediglich als Vorhaben für die Zeit nach 2030 vorsehe, weshalb er darin keinerlei Verbindlichkeit erkenne. Zudem bemängelte er die offene Kostenfrage, da bislang völlig unklar sei, ob ein Neubau in Nöbdenitz tatsächlich günstiger ausfiele als die Sanierung der drei bestehenden Standorte.

 

Ein Vertreter der SPD forderte, den Antrag zur erneuten Diskussion und Beratung in die zuständigen Ausschüsse zurückzuverweisen. Für diesen Vorstoß fand sich im Kreistag jedoch keine Mehrheit.

 

Der Fraktionschef der CDU betonte, dass im Kreistag zwar niemand die grundsätzlichen Vorteile einer Dorfschule in Frage stelle, der Beschluss zur Schließung der zwei betreffenden Schulen jedoch längst gefasst sei und gegenteilige Behauptungen schlichtweg unwahr seien. In der aktuellen Debatte gehe es vielmehr darum, ob man die Schulnetzplanung vorausschauend selbst gestalte oder den künftigen Entwicklungen nur noch hinterherrenne, wofür eine ehrliche Perspektive über das Jahr 2030 hinaus unabdingbar sei. Mit Blick auf die derzeitigen Schließungen von Kindertagesstätten warnte er, dass dieses demografische Problem mittelfristig unweigerlich auch die Grundschulen erreichen werde. Von den geplanten Strukturveränderungen seien demnach keineswegs die aktuellen Schulkinder betroffen, sondern erst künftige Generationen, die aufgrund sinkender Geburtenzahlen dieses weitsichtige Handeln erforderten. Den Hoffnungen auf Ausnahmeregelungen des Schulgesetzes zum Erhalt der kleinen Standorte erteilte er eine klare Absage, da die hierfür zwingend notwendigen faktischen Voraussetzungen an den betreffenden Schulen gar nicht gegeben seien.

 

Die Fraktion Die Linke hat einen Ergänzungsantrag eingebracht, der einen weitaus größeren Beteiligungsprozess von Gemeinden, Eltern und Lehrkräften an der Planung für den Campus fordert. So soll der anstehende Übergang von den bisherigen drei Standorten hin zu einer einzigen Schule intensiv begleitet werden. Ein weiteres zentrales Anliegen der Fraktion ist die sorgfältige Planung und Überwachung der künftigen Schülerbeförderung. Schließlich verlangt der Antrag, dass auch für die spätere Nutzung der dann leerstehenden Schulgebäude in Großstechau und Thonhausen rechtzeitig eine konkrete Perspektive entwickelt werde. Der Ergänzungsantrag wurde mit Mehrheit angenommen.

 

Letztlich erhielt der Antrag für die Planung eine knappe Mehrheit. Damit wird die Planung für den Campus beauftragt. Wann jedoch dieser entstehen wird, wann Fördermittel dafür fließen werden und ob in den nächsten 10 Jahren wirklich die beiden Grundschulen geschlossen werden, dürfte unklar bleiben.

 

 

 

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