Altenburg, 24.06.2026 01:53 Uhr

Regionales

18:59 Uhr | 07.05.2026

Aktuelles aus dem Stadtrat

Kein Böllerverbot in Altenburg

 

Einem allgemeinen Verbot von Silvesterfeuerwerk in Altenburg wurde eine deutliche Absage erteilt. Zuvor hatte ein Einwohner in einer offiziellen Anfrage zum Stadtrat gefordert, das Zünden von Böllern und Raketen zum kommenden Jahreswechsel im gesamten Stadtgebiet zu untersagen. Der Oberbürgermeister machte in seiner Antwort jedoch deutlich, dass die Stadt aktuell kein Verbot erlassen werde, das über die bestehenden Bundesregelungen hinausgeht. Als Hauptgrund für die Entscheidung führte das Stadtoberhaupt die fehlenden Kapazitäten zur Kontrolle an. Ein weitreichendes Böllerverbot ließe sich durch die städtischen Behörden und die Polizei in der Silvesternacht schlichtweg weder flächendeckend überprüfen noch wirksam durchsetzen.
​Somit bleibt es zum Jahreswechsel bei den bundesweit gültigen gesetzlichen Vorgaben. Diese verbieten das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen ohnehin.

 

Schulnetzplanung für Altenburg verlängert

 

Der Oberbürgermeister hat darüber informiert, dass das zuständige Bildungsministerium der Verlängerung der aktuell gültigen Schulnetzplanung offiziell zugestimmt hat. Mit der Entscheidung aus der Landeshauptstadt herrscht nun weiterhin Planungssicherheit für die kommenden Schuljahre. Die Verlängerung bedeutet konkret, dass die bestehenden Strukturen vorerst beibehalten werden.

 

Erneute Forderung zur Schmöllnschen Straße

 

Um die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr spürbar zu senken, fordert Ramona Kießling aus der Fraktion Pro Altenburg für die Schmöllnsche Straße eine Tempo-30-Zone sowie einen neuen Zebrastreifen. Kießling betreibt in der Straße ein Unternehmen und ist Vorsitzende einer entsprechenden Bürgerinitiative von Anwohnern. Der Oberbürgermeister verwies die Beantwortung der Anfrage jedoch in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Er begründete dieses Vorgehen damit, dass Angelegenheiten der Straßenverkehrsordnung in den sogenannten übertragenen Wirkungskreis der Stadtverwaltung fallen. Die Prüfung obliegt der Stadt in ihrer Funktion als Straßenverkehrsbehörde nach strikten gesetzlichen Vorgaben und ist somit keine klassische Ermessensentscheidung des öffentlichen Stadtrats.

 

​Neue Spielregeln für den Stadtrat: Mehr Digitalisierung und klare Fristen

 

​Der Stadtrat hat eine Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen, um die Gremienarbeit moderner, effizienter und transparenter zu gestalten. Ein zentraler Punkt der Neuerung ist die fortschreitende Digitalisierung: So wird bei internen Abläufen künftig in weiten Teilen von der klassischen Papierform auf digitale Kommunikation umgestellt.
​Zudem gibt es straffere Zeitvorgaben für die Verwaltungsspitze. Der Oberbürgermeister ist künftig dazu verpflichtet, schriftliche Anfragen der Fraktionen innerhalb einer festen Frist von zwei Wochen zu beantworten. Um die Sitzungen zudem effizienter zu gestalten, soll es in Zukunft keine inhaltlichen Dopplungen mehr von mündlichen und schriftlichen Anfragen geben. Darüber hinaus wurden verschiedene formale Details in der Geschäftsordnung angepasst. Damit soll auch künftig ein reibungsloser und fairer Ablauf der Stadtratssitzungen für alle Beteiligten gewährleistet werden.

 

Umbau des Knotenpunktes in Nord wird teurer

 

Der Umbau der zentralen Knotenpunkte Kauerndorfer Allee, Offenburger Allee und Feldstraße wird teurer als ursprünglich geplant. Um die finanzielle Beteiligung an den gestiegenen Baukosten zu regeln, wurde nun eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung auf den Weg gebracht.
​Das Großprojekt wird baulich nicht von der Stadt Altenburg selbst umgesetzt, sondern liegt in der Hand des Bundes und der Deutschen Bahn. Dennoch ist die Kommune verpflichtet, sich anteilig an den Gesamtkosten zu beteiligen – was nun auch die jüngsten Kostensteigerungen betrifft. Ein erheblicher Teil dieser finanziellen Last wird der Stadtkasse jedoch abgenommen: Der von der Stadt zu tragende Eigenanteil zu 75 Prozent wird durch Fördermittel des Landes Thüringen refinanziert. Die tatsächliche Zusatzbelastung für den Altenburger Haushalt fällt somit deutlich geringer aus als die reine Bausumme vermuten ließe.

 

​Altenburg schließt Finanzjahr 2025 erfolgreich ab

 


​Die Stadt Altenburg zieht eine positive Bilanz für das Haushaltsjahr 2025. Besonders erfreulich sei die Entwicklung des finanziellen Polsters: Die Rücklagen der Stadt konnten von zwei Millionen Euro auf 5,8 Millionen Euro gesteigert werden. Damit übertrifft Altenburg die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtrücklage. Ein weiterer positiver Effekt des erfolgreichen Finanzjahres: Die Stadtkasse wurde geschont, da spürbar weniger Kredite aufgenommen werden mussten, als im Vorfeld geplant waren. Damit bleibe die Stadt auch kreditfähig für künftige Aufgaben. Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung (419 Euro) liege die Stadt weit unter dem deutschen Durchschnitt (2.100 Euro) und auch unterhalb des Thüringer Durchschnitts (480 Euro).

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