19:30 Uhr | 09.03.2026
Altenburg - Der Landkreis Altenburger Land richtet die zukünftige Unterbringung von Asylsuchenden grundlegend neu aus. Zu diesem Zweck startet die Kreisverwaltung eine offizielle Interessenbekundung für die Bereitstellung und den Betrieb einer neuen Gemeinschaftsunterkunft. Die geplante Einrichtung soll eine Kapazität von insgesamt 220 Plätzen umfassen. Ziel dieser sogenannten Markterkundung ist es, geeignete Betreiber sowie passende Objektlösungen in der Region zu identifizieren. Damit möchte die Verwaltung eine fundierte Grundlage für spätere politische und administrative Entscheidungen schaffen.
Die Unterbringung von Geflüchteten gehört zu den festen gesetzlichen Aufgaben des Landkreises. Als rechtliche Basis dienen hierfür weitreichende bundes- und landesrechtliche Regelungen. Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz. Für den Betrieb und die konkrete Ausstattung solcher Einrichtungen gelten zudem sehr klare Mindeststandards. Diese strengen Vorgaben sind in der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung verbindlich festgeschrieben.
Im Rahmen der nun angelaufenen Markterkundung geht es zunächst um die reine Ermittlung von möglichen Lösungen und potenziellen Partnern. Gesucht werden vor allem Interessenten, die eine geeignete Immobilie bereitstellen und zugleich die Betreiberrolle übernehmen können. Hinsichtlich der angebotenen Immobilien sind dabei völlig verschiedene Konstellationen denkbar und erwünscht. Das Spektrum reicht von bereits vorhandenen und kurzfristig nutzbaren Gebäuden über Bestandsobjekte mit Umbaupotenzial bis hin zu kompletten Neubauprojekten. Auch erfahrene Betreiber ohne eigenes Objekt sind laut Angaben des Landratsamtes ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen.
Der Betrieb einer solchen Unterkunft erfordert im Alltag weit mehr als nur die reine Zurverfügungstellung von Wohnraum. Die künftigen Partner müssen eine Vielzahl an organisatorischen Aufgaben bewältigen, wozu unter anderem die Verpflegung, die Reinigung und der Einsatz eines Sicherheitsdienstes zählen. Ebenso müssen eine verlässliche Hauswirtschaft sowie eine weitreichende migrationsspezifische soziale Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner zwingend gewährleistet sein.
Interessierte Unternehmen, Träger oder Projektentwickler haben noch bis zum 29. Mai 2026 Zeit, ihre Unterlagen elektronisch beim Landkreis einzureichen. Alle relevanten Informationen zu den Rahmenbedingungen können direkt auf der entsprechenden Internetseite des Landkreises Altenburger Land abgerufen werden.
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