16:24 Uhr | 02.03.2023
Altenburg. Wohin mit dem in mehreren Jahrzehnten angefallenen Atommüll? Deutschland braucht ein Atommüllendlager. Dafür in Frage kommen viele Regionen in der Bundesrepublik. Auf der Suche nach einem geeigneten Standort wird auch das Altenburger Land unter die Lupe genommen (das Amtsblatt berichtete darüber in seiner Ausgabe am 5. Februar 2022). Jetzt wurde die Kreisverwaltung von der Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung per Infobrief davon in Kenntnis gesetzt, dass die Standortsuche für ein Atommüll-Endlager erheblich mehr Zeit in Anspruch nimmt als veranschlagt. In dem jüngst von der Bundesgesellschaft für Endlagerung vorgelegten Diskussionspapier zum Projektablauf wird nunmehr eine Zeitspanne von 2046 bis 2068 für das gesamte Verfahren bis zur eigentlichen Entscheidung für einen Standort genannt.
Für die über Jahrzehnte in deutschen Kernkraftwerken angefallenen hochradioaktiven Abfälle braucht es eine sichere Endlagerstätte. Ein entsprechendes Standortauswahlgesetz zum Finden dieses Standortes hatte der Bund bereits 2013 auf den Weg gebracht. Bis 2031, so der ursprüngliche Plan des Bundes, sollte der Endlagerstandort gefunden sein, so dass ab 2050 dort die Einlagerung hätte beginnen können. Das dauert nun deutlich länger. „Der Landkreis Altenburger Land liegt in einem von 90 Teilgebieten, die die Bundesgesellschaft für Endlagerung aufgrund der Gesteinsbeschaffenheit für geeignet erklärt hat. Jedoch sprechen eine Reihe von Ausschlusskriterien deutlich gegen einen Endlagerstandort im Altenburger Land - zum einen etwa seismische Aktivitäten und zum anderen das Fehlen erforderlicher kristalliner Wirtsgesteine wie etwa Granit, die für ein Endlager zwingend erforderlich sind. Die geowissenschaftlichen Kriterien für ein Atommüllendlager sind hier bei uns einfach nicht erfüllt. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Altenburger Land für ein Endlager in Frage kommt, tendiert daher gen Null“, erklärt Birgit Seiler, Leiterin des Fachdienstes Natur- und Umweltschutz im Landratsamt.
Dennoch ist der Landkreis derzeit noch Bestandteil eines vom Bund definierten, weit über die Landkreisgrenzen hinausgehenden und territorial gesehen sehr großen Teilgebietes und wird daher auch regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens informiert. Aktuell arbeitet die Bundesgesellschaft für Endlagerung daran, die 90 Teilgebiete durch vertiefende Betrachtungen auf sogenannte Standortregionen einzugrenzen und diese in einem Vorschlag dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Prüfung vorzulegen. Das Bundesamt will dann in allen vorgeschlagenen Standortregionen Regionalkonferenzen einrichten. Damit wird eine umfassende Beteiligung auch der kommunalen Gebietskörperschaften ermöglicht, bevor weitere Festlegungen getroffen werden.
In einer vorherigen Version des Artikels, hieß es, dass über die Verlängerung durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung informiert wurde. Diese Information war durch den Landkreis Altenburger Land falsch mitgeteilt worden!
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