00:00 Uhr | 02.12.2009
Nicht nur, dass die dubiose Einbürgerung des noch dubioseren Landrats-Vertrauten Mario-Max derzeit die Aufsichtsbehörde des Landkreises Altenburger Land beschäftigt, jetzt muss sich auch die Generalstaatsanwaltschaft in Jena mit dem Thema des falschen Schaumburg-Lippe befassen.
Nachdem die Staatsanwaltschaft in Gera das Verfahren gegen den so genannten Mario-Max Prinz zu Schaumburg-Lippe aus Österreich eingestellt hat, sind die Anwälte des eigentlichen Fürstenhauses Schaumburg-Lippe eine Instanz weiter gegangen. Hier bezweifelt man die Rechtmäßigkeit des Erhaltes der Staatsbürgerschaft, welche im Landratsamt Altenburger Land durch den Landrat persönlich ausgestellt wurde.
In dem Papier der Anwälte wird dargestellt, dass der in Salzburg geborene Mario-Max seinen Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland habe und somit kein Recht auf Einbürgerung besitze. Dies bestätigte übrigens auch die Staatsanwaltschaft in Gera, welche das Verfahren aber eingestellt hatte, da Mario-Max die Erschleichung der Einbürgerung vorgewurfen wurde. Dieser hatte allerdings, laut Aktenlage, keinen Hehl aus den fehlenden Einbürgerungskriterien gemacht, und somit nicht versucht, die Einbürgerung zu erschleichen.
Trotzdem hat Landrat Sieghardt Rydzewski den Antrag des Freundes persönlich positiv beschieden, zu dessen Familienfeiern er auch schon einmal eingeladen wird. Die Anzeige der Anwälte des Fürstenhauses Schaumburg-Lippe richtet sich daher auch gegen Rydzewski. "Von diesen Lebensumständen hatte der Beschuldige (gemeint ist Landrat Rydzewski Anm. d. Red.) umfassende Kenntnis" heißt es im Schreiben an den Generalstaatsanwalt.
Das Landesverwaltungamt veranlasste übrigens schon im Oktober eine Neuüberprüfung der Einbürgerung durch das Landratsamt. Schon bei einfacher Aktensicht wäre erkennbar, dass Mario-Max nicht über die notwendigen Einbürgerungskriterien verfüge.
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