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00:00 Uhr | 11.10.2009

Lotsendienst wird erweitert

Vor fast 10 Jahren wurde im Landratsamt Altenburger Land das Projekt „Lotsendienst“ gestartet. Dieser Service, bei dem Unternehmer und Investoren besonders schnelle und kompetente Unterstützung durch die Baugenehmigungsbehörde erhalten, hat sich in den vergangenen Jahren bestens bewährt. Das beschleunigte Verfahren soll jetzt auch für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen Anwendung finden.

Durch die Auflösung der Staatlichen Umweltämter wurde das Landratsamt im Mai 2008 u. a. für die Genehmigung und Überwachung von 167 Betrieben bzw. Anlagen, die dem Immissionsschutz unterliegen, zuständig. Um auch bei diesen Verfahren den Unternehmen ein schneller und kompetenter Dienstleister zu sein, wurde der bisherige Lotsendienst um dieses Genehmigungsverfahren erweitert.

Wer davon profitieren kann, wie sich der Ablauf einer solchen Genehmigung darstellt und welche durchschnittliche Bearbeitungszeit dies erfordert, dazu sprach Amtsblatt-Redakteurin Silke Manger mit der Fachbereichsleiterin für Bauordnung und Umwelt im Landratsamt, Birgit Seiler.

Frau Seiler, weshalb hat man sich für die Erweiterung des bestehenden Lotsendienstes entschieden und wer kann davon  profitieren?

Mit der Auflösung der Staatlichen Umweltämter im vergangenen Jahr wurden die Aufgaben für die Genehmigung und Überwachung von Betrieben und Anlagen, die dem Immissionsschutz unterliegen auf die Landratsämter übertragen. Dabei gab es keine Übergangszeiten. So galt es aus unserer Sicht Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen reibungslosen Übergang garantieren, Verfahrensfehler vermeiden und Bearbeitungsfristen gewährleisten. Unser Ziel bestand darin, den im Baugenehmigungsverfahren bewährten „Lotsendienst“ auch für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen einzuführen und weiter zu entwickeln.
Aus diesem Grund wurde durch Landrat Sieghardt Rydzewski eine neue Dienstanweisung erlassen, die die Handlungsabläufe in diesem Bereich optimiert und den Investoren eine schnelle Antragsbearbeitung zusichert. Von der Erweiterung des Lotsendienstprojektes werden in erster Linie die derzeit 167 Unternehmen im Altenburger Land aus der Nahrungs- und Genussmittelbranche, der chemischen oder metallverarbeitenden Industrie sowie Tankstellen, Entsorgungs- und Recyclingbetriebe, die dem Immissionsschutz unterliegen, profitieren.
Alle diese Unternehmen arbeiten mit umweltgefährdenden Stoffen, wodurch es zu einer Gefährdung für  Mensch und Natur mit schädlichen Substanzen, Gerüchen, Lärm oder verschmutztem Abwasser kommen kann. Deshalb muss bei diesen Betrieben bzw. Anlagen vor einem Neubau, einer Erweiterung oder einem Umbau eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragt werden. Das gilt auch für Bauherren, die in einem dieser Bereiche investieren wollen.

Können Sie kurz beschreiben, wie z. B. die Bearbeitung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung in ihrem Fachbereich abläuft?

Wir empfehlen Unternehmen, die ein solches Vorhaben planen, sich möglichst frühzeitig an uns zu wenden, damit wir bereits im Vorfeld beratend tätig werden können. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Planung mit dem Unternehmen so zu gestalten, dass der Antrag Aussicht auf Erfolg hat, bzw. dass eine Planung, die nicht genehmigungsfähig wäre, sofort geändert oder aufgegeben werden kann, noch bevor diese Gegenstand eines Genehmigungsantrages wird.
Das Genehmigungsverfahren selbst beginnt mit einem Antrag durch den Träger des Vorhabens. Nach höchstens 3 Werktagen erhält der Antragsteller bereits eine  Eingangsbestätigung. Danach wird unverzüglich eine Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen durchgeführt. Diese darf nicht länger als einen Monat dauern. Unser Ziel besteht darin, diese Schlussfrist möglichst zu verkürzen. Deshalb wird unmittelbar nach Antragseingang eine Behördenkonferenz innerhalb unseres Hauses durchgeführt. Daran nehmen alle zuständigen Fachdienste des Landratsamtes teil und werden dabei über den Antrag und die Unterlagen informiert. Jeder der Anwesenden muss in dieser Konferenz für seinen Zuständigkeitsbereich die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen bestätigen.
Das klingt für Außenstehende sicher sehr einfach. Doch man muss wissen, dass eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ein sehr komplexes und vielschichtiges Verfahren darstellt, bei der verschiedene Stellungnahmen aus unterschiedlichen Bereichen gebündelt werden (z. B. Baurecht, Gewässer- und Bodenschutz, Brandschutz, Naturschutz, Arbeitsschutz). Die neue Dienstanweisung des Landrates regelt, dass die Behörden innerhalb des Landratsamtes nach spätestens zwei Wochen ihre Stellungnahme abzugeben haben.
Außerhalb unseres Hauses haben sich u. a. noch die Arbeitsschutzbehörde und die Kommune zum Vorhaben zu äußern. Der Gemeinde oder Stadt steht eine Frist zur Stellungnahme von zwei Monaten zu. Diese Frist bitten wir jedoch, im Interesse eines zügigen Verfahrens auf einen Monat zu verkürzen. Erst nach Vorliegen aller Stellungnahmen kann mit der Erteilung einer Genehmigung unverzüglich begonnen werden.

Welche Bearbeitungszeit ist bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen unabdingbar?
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist für vereinfachte Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung im Immissionsschutzrecht beträgt 3 Monate nach Feststellung der Vollständigkeit der Unterlagen. Eine Überschreitung der Bearbeitungsfrist ist nur unter eng begrenzten Voraussetzungen zulässig.
Die Verlängerung der Bearbeitungszeit muss entweder wegen der Schwierigkeit der Prüfung oder aus vom Antragsteller zu vertretenden Gründen erforderlich sein (z. B. fehlende Unterlagen). Unser Ziel besteht darin, diese 3-Monatsfrist stets zu unterschreiten und qualitätsgerechte Genehmigungsbescheide zu erstellen. Das ist uns bislang auch gelungen.

Worin besteht der Nutzen für Unternehmen und Investoren im Altenburger Land?  

Es ist unser erklärtes Ziel, von den Unternehmen und Investoren im Altenburger Land als wirtschaftsfreundliche Dienstleistungsbehörde wahrgenommen zu werden. Bei den Genehmigungsverfahren beginnt dies mit einer guten Vorberatung bis hin zur fristgerechten Bescheiderstellung. Vorteilhaft für die Antragsteller ist, dass sich die meisten am Verfahren beteiligten Fachbehörden unter dem Dach des Landratsamtsgebäudes am Amtsplatz 8 in Schmölln befinden und damit kurze Wege bestehen. Behördenkonferenzen können kurzfristig einberufen werden.
Durch die schnelle Bearbeitung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erhöht sich für die Unternehmen nicht nur deren Planungssicherheit, sondern dadurch ist auch die fristgerechte Beschaffung erforderlicher Anlagen und Ausrüstungen oder die Inanspruchnahme von Fördermitteln rechtzeitig möglich. 

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