16:35 Uhr | 25.08.2021
Altenburg. Die am gestrigen Dienstag in Kraft getretene neue Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung gilt vollumfänglich auch für den Landkreis Altenburger Land. Die Mitarbeiter an der Corona-Hotline verzeichnen seitdem vermehrt Bürgeranfragen speziell zu den Thema Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, Gaststättenbesuch und Feierlichkeiten, da es hier in den einzelnen Bundesländern verschiedene Reglungen gibt.
Was gilt für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen?
Ein negatives Testergebnis auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist in geschlossenen Räumen nur dann erforderlich, wenn eine qualifizierte Gesichtsmaske nicht oder nicht durchgängig getragen werden kann. Bei körpernahen Dienstleitungen ist in geschlossenen Räumen weiterhin eine Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.
Ist bei einem Gaststättenbesuch in Thüringen ein negatives Testergebnis erforderlich?
Nein, ein negatives Testergebnis ist keine Zugangangsvoraussetzung für einen Gaststättenbesuch. Dieser ist weiterhin ohne Negativ-Test möglich. In den Thüringer Gaststätten ist in geschlossenen Räumen weiterhin eine Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Ebenso haben Gäste in Gaststätten, soweit sie sich nicht am Tisch aufhalten, in geschlossenen Räumen eine qualifizierte Gesichtsmaske zu tragen.
Sind Feierlichkeiten weiterhin möglich?
Veranstaltungen sind weiterhin möglich. Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, hat diese mindestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Eine solche Anzeigepflicht besteht ebenfalls bei privaten (nicht öffentlichen) Veranstaltungen, sofern außerhalb geschlossener Räume gleichzeitig mehr als 70 Personen und in geschlossenen Räumen gleichzeitig mehr als 30 Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Das Formular zur Anzeige einer Veranstaltung ist unter www.altenburgerland.de zu finden und per E-Mail an die dort benannte E-Mail-Adresse zu senden.
Die aktuelle Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung tritt mit Ablauf des 21.09.2021 außer Kraft.
Für weitere Fragen steht die Bürgerhotline 03447/586-333 zur Verfügung.
Kreisverwaltung sei bei Pandemiebewältigung aktuell gut aufgestellt
Hinsichtlich der weiteren Bewältigung der Corona-Pandemie ist die Kreisverwaltung auch weiterhin gut aufgestellt. Derzeit sind acht Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes mit der Kontaktpersonennachverfolgung beschäftigt. Sollten sich bei steigender Inzidenz die nachzuverfolgenden Kontakte erhöhen, so kann Landrat Uwe Melzer schnell reagieren und bereits geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Fachdiensten der Kreisverwaltung, die vor allem zwischen Januar und Mai 2021 bei der Kontaktpersonennachverfolgung zum Einsatz kamen, ins Gesundheitsamt abordnen.
Das Corona-Schnelltestzentrum in der Altenburger Lindenaustraße ist momentan mit vier Kolleginnen und Kollegen besetzt, am PCR-Abstrichpunkt (ebenfalls Lindenaustraße) arbeiten aktuell zwei. In der Infektionsschutzbehörde inklusive Hotline 333 sind vier Kolleginnen und Kollegen tätig, zwei weitere Mitarbeiter bedienen die Hotline 888.
Zwei Hygieneinspektoren wurden neu eingestellt (im April und im Juli), so dass sich die Anzahl der Hygieneinspektoren auf nunmehr insgesamt sechs erhöhte.
Unterstützung erhält die Kreisverwaltung derzeit noch von drei Kollegen des RKI, die ins Altenburger Land abgeordnet wurden – ein Kraft arbeitet bei der Kontaktpersonennachverfolgung mit, die beiden anderen an der Hotline 888 des Gesundheitsamtes.
Aktuelles Infektionsgeschehen
Heute sind sieben neue Infektionen hinzugekommen. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 20,1.
Zu den drei positiv getesteten Kindern in der Kita „Haus der kleinen Füße“ in Nobitz ist jetzt noch eine positiv getestete Erzieherin (Impfdurchbruch; leichte Symptome) hinzugekommen, so dass insgesamt vier Personen betroffen sind.
STATISTIK:
Infizierte insgesamt: 6988 (+7)
Fälle 7 Tage: 18
Inzidenz: 20,1
Stationär: 1 (davon 1 ITS)
Verstorben: 293
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