17:00 Uhr | 20.04.2021
Altenburg. Das Corona-Infektionsgeschehen im Altenburger Land ist nach wie vor zu hoch. Die 7-Tage-Inzidenz liegt heute bei 208,1. Aus diesem Grund und um das Infektionsgeschehen einzudämmen werden die Schulen und Kindertagesstätten voraussichtlich am kommenden Montag, den 26. April 2021, wieder schließen. In den zurückliegenden Tagen war es immer wieder auch zu Infektionen bei Kindern, Jugendlichen, Erziehern und Lehrern in Kitas und Schulen gekommen.
Die Entscheidung zur Schließung der Kitas und Schulen fiel auf der jüngsten Sitzung des Corona-Krisenstabes in der Kreisverwaltung. Gestern Nachmittag informierte Landrat Uwe Melzer den Kreiselternbeirat des Altenburger Landes über die Schließungspläne und warb für Verständnis. Zugleich erging gestern eine entsprechende Information an das Staatliche Schulamt Ostthüringen, welches nun alle erforderlichen schulfachlichen und verwaltungsfachlichen Maßnahmen zu treffen hat.
„Die Entscheidung ist uns unglaublich schwergefallen, denn es war unser Ziel, die Kitas und Schulen offenzuhalten“, sagt Landrat Uwe Melzer. „Seit dem 17. März liegt die 7-Tage- Inzidenz bei uns über dem Wert 200. Die vom Freistaat Thüringen und von uns als Landkreis veranlassten Maßnahmen haben bisher leider nicht zu einer Absenkung der Inzidenz geführt. Sehr verärgert bin ich zudem darüber, dass in den Schulen kein ausreichendes Testmaterial zur Verfügung steht, wie vom Freistaat Thüringen versprochen.
Aus diesen Gründen sind wir gezwungen, die staatlichen allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen einschließlich der Schulhorte sowie die Schulen in freier Trägerschaft ab kommenden Montag zu schließen. Von der Schließung betroffen sind auch die Kitas. Eine Notbetreuung soll stattfinden.“
Die Schülerinnen und Schüler befinden sich dann wieder im häuslichen Lernen. Weiter am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen dürfen Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf, Schüler der Abschlussklassen sowie Schüler, die im laufenden Schuljahr eine Abschlussprüfung ablegen.
Die Kreisverwaltung hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erarbeitet, die dem Freistaat Thüringen seit heute Vormittag zur Zustimmung vorliegt und am Samstag in den Tageszeitungen veröffentlicht werden soll. Die Verfügung soll von Sonntag, den 25. April 2021, bis Sonntag, den 9. Mai 2021 gelten. Sollten bundesrechtliche oder landesrechtliche Regelungen in Kraft treten, welche den Regelungsgehalt der Allgemeinverfügung des Landkreises Altenburger Land berühren, wird die Allgemeinverfügung auf ihre Erforderlichkeit hin überprüft.
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