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14:09 Uhr | 01.03.2021

Stellenausschreibung: Volontär beim Fernsehen

 Stellenausschreibung

 

Volontariat Journalismus (m/w/d)

 

Beim Lokalfernsehveranstalter altenburg.tv (wertreten durch die GML Mediengesellschaft mbH) ist aus Mitteln des Freistaates Thüringen (Thüringer Staatskanzlei), ausgegeben über die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM), die Stelle für ein

 

Journalistisches Volontariat (w/m/d)

 

als Vollzeitstelle (40 Wochenstunden) vom 01. März 2021 bis 28. Februar 2022 befristet zu besetzen. Eine Verlängerung des Volontariates auf maximal 24 Monate bis zum 28. Februar 2023 ist angestrebt, steht aber unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.

 

Das Volontariat richtet sich an medienaffine Menschen, die engagiert, aktuell und themenübergreifend über das Leben in unserem Verbreitungsgebiet berichten wollen. Erwartet werden bereits erste journalistische Erfahrungen, ein sicherer Umgang mit den gängigen PC- und Schnittprogrammen, idealerweise erste Arbeiten als Videojournalist Kenntnisse im Bereich Social Media, ein Führerschein sowie eine solide Allgemeinbildung und ein gutes Sprachgefühl. 

 

Sie erhalten Einblicke in sämtliche Abläufe einer Fernsehproduktion, erwerben journalistische Praxis und erlernen den Umgang mit professioneller Schnitttechnik. Wir bieten Ihnen die Chance, vor und hinter der Kamera zu arbeiten und nach der Einarbeitungsphase selbstständig eigene Filmprojekte zu verwirklichen. Darüber hinaus ist die Teilnahme an Seminaren für Volontäre/innen mit dem Schwerpunkt Journalismus im Thüringer Medienbildungszentrum der TLM vorgesehen.

 

Die Vergütung der zu besetzende Stelle erfolgt aus Mitteln des Freistaats Thüringen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte zusammen mit Lebenslauf, Zeugnissen und mindestens einer journalistischen Arbeitsprobe bis zum 9. Februar 2021 mit dem Betreff „Volontariat 2021abgtv“ an redaktion@altenburg.tv.

 

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

 

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